Anwalt für Familienzusammenführung
Roland Schulte Holthausen
Leben Sie in Deutschland, während Ihre Familie im Ausland ist? Belastet Sie die räumliche Trennung und Sie wünschen sich nichts sehnlicher, als dass auch Ihre Familienmitglieder endlich bei Ihnen sein können? Wissen Sie, welche rechtlichen Schritte notwendig sind, um Ihre Liebsten zu Ihnen nach Deutschland zu holen?
Als erfahrener Rechtsanwalt in Sachen Familienzusammenführung begleiten wir Sie Schritt für Schritt, damit Sie und Ihre Familie so schnell wie möglich wieder zusammen sein können. Wir verstehen, dass jede Situation einzigartig ist und erfordern daher eine individuelle Herangehensweise. Unser Hauptziel ist es, Ihnen während dieser herausfordernden Zeit rechtliche Unterstützung zu bieten und den Prozess so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten. Mit unserer umfassenden Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen und Verfahren sind unsere Kanzleien in Braunschweig und Salzgitter bestens ausgerüstet, um Sie effektiv zu vertreten und Ihre Interessen zu wahren.
Zögern Sie daher nicht, einen Beratungstermin zu vereinbaren!
Definition: Was ist eine Familienzusammenführung?
Familienzusammenführung bezeichnet den Prozess, durch den Familienmitglieder einer in Deutschland lebenden Person das Recht erhalten, zu dieser Person nach Deutschland umzusiedeln. Möglich ist dies nur für die "Kernfamilie" der Person, zu der Ehepartner und unverheiratete, minderjährige Kinder oder die Eltern von Minderjährigen (sofern kein Elternteil mit Sorgerecht bereits in Deutschland lebt) gehören. Ziel ist es, die Familieneinheit wieder herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Familienzusammenführung
Das sollten Sie wissen
Welche Familienmitglieder haben kein Recht auf eine Familienzusammenführung?
Ein Antrag ist nur für den Ehegattennachzug sowie Kindesnachzug möglich. Sonstige Familienangehörige wie beispielsweise volljährige Kinder, Cousinen oder Geschwister können die Familienzusammenführung nur beantragen, wenn es eine individuelle außergewöhnliche Härte für sie selbst oder ihre in Deutschland lebenden Familienmitglieder gibt, die nur durch eine Wiedervereinigung in Deutschland gelöst werden kann.
Spielt die Staatsbürgerschaft für eine Familienzusammenführung eine Rolle?
Ja, für die Antragstellung ist es zunächst wichtig zu wissen, welche Staatsangehörigkeit der Antragsteller hat. Je nachdem, ob der Antragsteller für eine Familienzusammenführung aus einem EU-Land oder einem Drittstaat stammt, gibt es unterschiedliche Voraussetzung für den Familiennachzug. Auch die Staatsangehörigkeit der nachziehenden Personen ist relevant für die Antragstellung.
Wieviel muss man verdienen für eine Familienzusammenfürhung?
Ist der Ehepartner Deutscher, muss er nicht notwendigerweise ein Einkommen haben. Ist er Ausländer ist, muss er genug Geld verdienen, um beide Ehepartner (und gegebenenfalls vorhandene Kinder) zu versorgen, ohne auf staatliche Unterstützungsleistungen wie Bürgergeld angewiesen zu sein. Für ein kinderloses Ehepaar wäre ungefähr ein Nettogehalt von 1.400 € erforderlich.
Wie läuft eine Familienzusammenführung ab?
Für eine Familienzusammenführung beantragen die im Ausland lebenden Familienmitglieder ein Visum bei der deutschen Botschaft in ihrem Heimatland. Nach Prüfung und Erfüllung der Kriterien erhalten sie schließlich das Visum. Bei der Ankunft in Deutschland beantragen sie dann einen Aufenthaltstitel. Der Prozess dauert je nach Fall mehrere Wochen bis Monate.
Wie lange dauert es bis zur Familienzusammenführung?
Die Bearbeitungszeit kann je nach Umständen von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten variieren. Daher ist es wichtig, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren. Wenn die Botschaft momentan viele Anträge bearbeitet, könnte Ihr Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Bei geringerem Antragsaufkommen könnten Sie jedoch innerhalb weniger Tage einen Termin erhalten.
Was braucht man für eine Familienzusammenführung?
Ein stabiler Aufenthaltsstatus und die Fähigkeit, den Lebensunterhalt für sich und die Familie zu gewährleisten, sind Voraussetzungen für einen Drittstaatsangehörigen, der seine Familie nach Deutschland holen möchte. Der nachziehende Ehepartner muss normalerweise Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Gesetzliche Ausnahmen bestehen für Asylberechtigte und Personen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind.
Was sind die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung?
Die bereits in Deutschland lebende Person muss einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, um eine Familienzusammenführung zu ermöglichen. Sie muss außerdem zur Kernfamilie der nachziehenden Personen gehören. Des Weiteren muss sie nachweisen können, dass ausreichender Wohnraum und finanzielle Mittel vorhanden sind, um für sich selbst und die nachziehenden Familienmitglieder zu sorgen.
Welche Unterschiede gibt es bei der Familienzusammenführung von EU-Bürgern & Drittstaatsangehörigen?
Für eine Familienzusammenführung (Familiennachzug) gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Regelungen, je nachdem, ob es sich um EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige bzw. Flüchtlinge handelt.
Gerne erläutern wir Ihnen alle wichtigen Informationen, die Sie in Ihrer spezifischen Situation benötigen, in einer ausführlichen Beratung!
Familiennachzug Deutsche
Im Gegensatz zu den Bestimmungen für den Nachzug zu Nicht-Deutschen, hängt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug zu deutschen Staatsbürgern in der Regel nicht vom Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts ab. Allerdings ist es auch in diesen Fällen generell erforderlich, dass nachziehende Ehepartner oder Lebenspartner vor ihrer Einreise grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache vorweisen können.
Familiennachzug EU-Bürger
EU-Bürger genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und können daher ohne Visum in jedem EU-Mitgliedsstaat arbeiten. Diese Freizügigkeitsrechte erstrecken sich auch auf ihre Ehepartner und Kinder, die sie in ein anderes EU-Land begleiten dürfen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Familienmitglieder selbst EU-Bürger sind oder aus einem Drittstaat stammen. Einzige Voraussetzung ist, dass derjenige, der die Familie zusammenführt, EU-Bürger ist.
Familiennachzug Drittstaatsangehörige
Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen in Deutschland ist erlaubt, sofern der hier lebende Verwandte eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ähnliche Genehmigung hat, genug Wohnraum besitzt und seinen Lebensunterhalt sichern kann. Ehepartner müssen meist grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Für minderjährige Kinder ist der Nachzug erlaubt, wenn die Eltern oder das allein sorgeberechtigte Elternteil eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung hat. Kinder über 16 Jahre benötigen zusätzlich sehr gute Deutschkenntnisse.
Familiennachzug Flüchtlinge
Personen, die als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannt sind und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzen, profitieren von vereinfachten Bedingungen, sofern sie zeitnah einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. In diesen Fällen sind sie von der Notwendigkeit befreit, sowohl ihren Lebensunterhalt als auch grundlegende Deutschkenntnisse der nachziehenden Familienmitglieder nachzuweisen, bevor diese nach Deutschland einreisen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Familienzusammenführung?
Wenn Angehörige von Drittstaatsangehörigen ihre Familienmitglieder in Deutschland besuchen möchten, genügt in der Regel ein Schengen-Visum vom Typ C. Mit diesem Visum dürfen sie sich jedoch nur bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Wer langfristig in Deutschland leben möchte, um bei Familienangehörigen zu sein, benötigt ein Visum zur Familienzusammenführung (nationales Visum vom Typ D). Bei einer Familienzusammenführung zu einem deutschen Staatsbürger oder EU-Bürger mit Freizügigkeitsrecht (z.B. als Arbeitnehmer oder Selbständiger) wird hingegen kein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigt.
Um das Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Unterlagen vorgelegt werden. Es einige häufig benötigte Unterlagen, die in der Regel eingereicht werden müssen, sind:
- Identitätsnachweise:
Gültige Reisepässe oder Identitätsdokumente für den Antragsteller und seine Familienmitglieder werden benötigt. - Geburtsurkunden:
Für die nachziehenden Kinder werden Geburtsurkunden oder entsprechende Geburtsnachweise verlangt. - Eheurkunde oder Partnerschaftsurkunde:
Falls der Ehepartner oder Partner nachzieht, ist in der Regel eine beglaubigte Kopie der Eheurkunde oder Partnerschaftsurkunde erforderlich. - Nachweise der Familienbeziehung:
Dies kann durch Heiratsurkunden, Geburtsurkunden oder andere offizielle Dokumente erfolgen, die die Familienbeziehung nachweisen. - Einkommensnachweise:
Es werden in der Regel Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel verlangt, um den Lebensunterhalt für sich und die nachziehenden Familienmitglieder zu gewährleisten. Dies kann Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge oder andere Einkommensnachweise umfassen. - Mietvertrag oder Wohnungsbescheinigung:
Es kann erforderlich sein, einen Mietvertrag oder eine Wohnungsbescheinigung vorzulegen, um ausreichenden Wohnraum für die Familie nachzuweisen. - Krankenversicherungsnachweis:
Der Nachweis einer Krankenversicherung, die die gesamte Familie abdeckt, ist in der Regel erforderlich.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, sich an einen erfahrenen Anwalt für Familienzusammenführung oder an die zuständige Behörde zu wenden, um eine genaue Liste der erforderlichen Unterlagen gemäß den geltenden Bestimmungen zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie ebenso hier.
Zur Info:
Wenn der Visumsantrag für die Familienzusammenführung genehmigt wird, erhält der Antragsteller in der Regel ein Nationalvisum. Dieses Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab dem Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Antragsteller in das Bundesgebiet einreisen und innerhalb der genannten Frist den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde stellen.
Was ist bei der Familienzusammenführung speziell beim Ehegattennachzug zu beachten?
Bei einem Antrag auf Ehegattennachzug muss die Ehe oder Lebenspartnerschaft in jedem Fall vom deutschen Staat anerkannt werden. Hierfür ist ein behördliches Dokument notwendig. Ausschließlich religiös geschlossene Ehen werden in Deutschland nicht anerkannt. Besteht der Verdacht einer Scheinehe, müssen die Antragstellenden diesen Verdacht entkräften.
Der Ehepartner, der nach Deutschland nachziehen möchte, muss in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 mittels Sprachzertifikat nachweisen können. Welche Sprachzertifikate anerkannt werden, ist jeweils über die Deutsche Botschaft im Herkunftsland des nachziehenden Ehepartners zu erfahren. Außerdem muss der nachziehende Ehepartner ein Visum für die Familienzusammenführung bei der zuständigen Botschaft seines Landes beantragen. Wurde dieses ausgestellt, und durfte der Ehegatte nach Deutschland ausreisen, muss hier die Ausländerbehörde aufgesucht werden.
Familienzusammenführungen sind immer individuelle Einzelfälle
Jeder Antrag auf Familienzusammenführung ist ein so noch nicht da gewesener Einzelfall. Zusammenführende sollten sich immer bewusst sein, dass sie diejenigen sind, die nachweisen müssen, dass sie ein Recht auf Familienzusammenführung, Ehegattennachzug und Kindesnachzug haben. Dafür sind Anträge auszufüllen und die verschiedensten Dokumente einzureichen. Welche genau das sind, hängt wiederum vom Einzelfall ab.
Um in Erfahrung zu bringen welche Regelungen für Ihren eigenen Fall gelten, sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Gerne stehen wir von der Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig, Salzgitter und Umgebung professionell und erfahren zur Seite.
Was uns auszeichnet
Anwalt für Familienzusammenführung
Persönlich
Ein Vertrauensverhältnis bildet die Grundlage der Zusammenarbeit
Hohe Fachkompetenz
Erfahrung aus vielen Jahren praktischer Tätigkeit und wissenschaftlicher Arbeit;
Experte im Strafrecht und im Ausländerrecht
Lösungsorientierte Strategien
Flexibel und mit Fingerspitzengefühl den Verfahrenssituationen und den
individuellen Bedürfnissen des Mandanten angepasst
Lassen Sie sich also nicht durch den Gedanken an hohe Anwaltskosten verunsichern.
Lassen Sie uns vielmehr gemeinsam in unserer Rechtsanwaltskanzlei besprechen, welche Möglichkeiten für eine Kostenübernahme oder Pflichtverteidigung bestehen.
Darum sollten Sie einen Anwalt für Familienzusammenführung beauftragen. Rechtsanwalt Schulte Holthausen - Ihr Rechtsanwalt für Familienzusammenführung in Braunschweig und Salzgitter
Wenn es um Familienzusammenführung geht, ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten vollständig zu verstehen und gegebenenfalls eine Klage einzureichen. In der Kanzlei Schulte Holthausen mit Sitz in Braunschweig und Salzgitter bieten wir eine umfassende rechtliche Beratung an. Unser spezialisierter Anwalt für Familienzusammenführung informiert Sie ausführlich über Ihre Rechte und bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits. Dabei werden transparent die Kosten für den Anwalt und das Verfahren besprochen. Unser Mandantenspektrum erstreckt sich deutschlandweit, also zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Liebsten schon bald wieder bei sich zu haben.