Arbeitsvisum – Ein Weg nach Deutschland

Das Bild zeigt einen Pass und einen Antrag.

 

Autor: Rechtsanwalt und Strafverteidiger - Roland Schulte Holthausen

Möchten Sie gerne in Deutschland arbeiten, aber wissen nicht, wie Sie dabei vorgehen sollen? Haben Sie bereits ein konkretes Jobangebot erhalten und haben Fragen zum Arbeitsvisum? Oder wurde Ihr Antrag auf Erteilung eines Arbeitsvisums abgelehnt? Sind Sie Arbeitgeber und suchen Fachkräfte aus dem Ausland, wissen aber nicht, wie diese legal in Deutschland arbeiten können? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir informieren Sie über alle relevanten Fragen rund um das Arbeitsvisum.

II. Die wichtigsten Punkte in Kürze

  • Das Arbeitsvisum ermöglicht es Drittstaatsangehörigen, in Deutschland zu arbeiten.
  • Das Visum ist notwendig für Personen, die nicht aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz stammen.
  • Es gibt verschiedene Arten eines Arbeitsvisums, wie z. B. die Blaue Karte EU, das Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung oder das Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung.
  • Die zu erfüllenden Voraussetzungen variieren je nach Art des Visums.
  • Für den Erhalt des Visums sind immer unter anderem das Vorliegen eines konkreten Jobangebotes und eine anerkannte Qualifikation vonnöten.
  • Das Arbeitsvisum ist bei der Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland zu beantragen.
  • Die Gültigkeit eines Arbeitsvisums hängt vor allem maßgeblich von der Art des Visums ab.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitsvisum verlängert werden.

 

III. Was ist ein Arbeitsvisum?

Ein Arbeitsvisum in Deutschland ist ein offizielles Dokument, das es ausländischen Staatsangehörigen aus Drittstaaten ermöglicht, legal in Deutschland zu arbeiten. Dieses Visum ist notwendig für Personen, die nicht aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz stammen. Das Arbeitsvisum wird in der Regel vor der Einreise nach Deutschland bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland beantragt und erteilt.

 

IV. Wer ist dazu berechtigt in Deutschland zu arbeiten?

In Deutschland sind Personen aus Nicht-EU-/EWR-Ländern und der Schweiz unter bestimmten Bedingungen berechtigt, mit einem Arbeitsvisum zu arbeiten. Die Berechtigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art des Arbeitsvisums und die individuellen Qualifikationen des Antragstellers.

Welche Arten von Arbeitserlaubnis gibt es?

Das Bild zeigt einen Mann der einen Visum-Antrag ausfüllt.

In Deutschland gibt unterschiedliche Arbeitserlaubnisse.

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Arbeitserlaubnissen. Dies sind vor allem:

  • Blaue Karte EU, § 18g AufenthG: Für Personen mit einem Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt wird, und einem Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt (aktuell etwa 56.800 Euro pro Jahr, in Mangelberufen etwa 44.304 Euro pro Jahr).
  • Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung, § 18a AufenthG: Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die in Deutschland anerkannt wird, und einem Arbeitsvertrag in ihrem Berufsfeld.
  • Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, § 18b AufenthG: Für Personen mit einem Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt wird, und einem konkreten Arbeitsplatzangebot.
  • Visum zur Beschäftigung bei berufspraktischer Erfahrung, § 19c Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 6 Besch
  • Visum für Forscher und Wissenschaftler: Personen, die an einer deutschen Forschungseinrichtung oder Hochschule tätig sein möchten, können ein entsprechendes Arbeitsvisum erhalten.
  • Visum für IT-Spezialisten: IT-Spezialisten mit umfassender Berufserfahrung können auch ohne formalen Hochschulabschluss ein Arbeitsvisum erhalten, sofern sie ein bestimmtes Gehalt erzielen und ihre Qualifikation nachweisen können.
  • Visum für Auszubildende und Praktikanten: Personen, die eine Ausbildung oder ein Praktikum in Deutschland absolvieren möchten, können ebenfalls ein entsprechendes Visum beantragen.
  • Visum für Selbständige und Unternehmer, § 21 AufenthG: Personen, die ein Unternehmen in Deutschland gründen oder als Selbstständige tätig sein möchten, können ein Visum für selbstständige Tätigkeit erhalten, wenn sie einen detaillierten Geschäftsplan und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können.
  • Besondere Berufe: Personen in bestimmten Berufen, wie Pflegekräfte oder Handwerker, können ebenfalls ein Arbeitsvisum erhalten, wenn sie die entsprechenden Qualifikationen und ein Arbeitsplatzangebot vorweisen können.

 

V. Voraussetzungen für den Erhalt eines Arbeitsvisums

Das Bild zeigt eine Bearbeitung eines Antrags.

Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.

Ein Arbeitsvisum in Deutschland ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU-/EWR-Ländern und der Schweiz, in Deutschland legal zu arbeiten. Um ein solches Visum zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Voraussetzungen sind sowohl allgemein als auch spezifisch für die jeweilige Art des Arbeitsvisums. Die Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Konkretes Arbeitsplatzangebot: Die grundlegendste Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot von einem deutschen Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag muss detaillierte Angaben zur Beschäftigung, wie die Tätigkeitsbeschreibung, das Gehalt und die Arbeitszeiten, enthalten.
  • Anerkannte Qualifikation: Die Qualifikationen des Antragstellers müssen den deutschen Standards entsprechen. Für akademische Berufe ist ein anerkannter Hochschulabschluss erforderlich. Berufliche Qualifikationen müssen ebenfalls anerkannt sein, was durch die zuständigen deutschen Behörden geprüft wird. Die Anerkennung von Qualifikationen kann im Voraus über spezielle Anerkennungsverfahren erfolgen.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: In vielen Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese prüft, ob die Beschäftigung negative Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt hat und ob keine bevorrechtigten Arbeitskräfte (Deutsche oder EU-Bürger) für die Stelle zur Verfügung stehen. Ausnahmen gibt es für Hochqualifizierte, Forscher und bestimmte Berufsgruppen, bei denen die Nachfrage besonders hoch ist.
  • Sprachkenntnisse: Je nach Berufsfeld können ausreichende Deutschkenntnisse notwendig sein. Für einige Berufe, insbesondere im Gesundheitswesen, sind Nachweise über Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau (in der Regel B1 oder B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) erforderlich.
  • Krankenversicherung: Der Antragsteller muss eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können. In der Regel wird dies durch den Abschluss einer deutschen Krankenversicherung oder einer internationalen Versicherung, die den deutschen Anforderungen entspricht, erfüllt.
  • Finanzielle Mittel: Es müssen ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden, um den Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten zu können. Dies umfasst in der Regel das Gehalt aus dem Arbeitsvertrag, das bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muss.
  • Persönliche Integrität: Eine Überprüfung der persönlichen Integrität ist ebenfalls Bestandteil des Visumverfahrens. Hierzu gehört in der Regel ein polizeiliches Führungszeugnis, das keine schwerwiegenden Einträge aufweisen darf.

Der Antragsprozess für ein Arbeitsvisum beginnt in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland des Antragstellers. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen zu informieren und alle notwendigen Dokumente sorgfältig vorzubereiten, um Verzögerungen zu vermeiden.

 

VI. Arbeitsvisum beantragen

Die Beantragung eines Arbeitsvisums in Deutschland erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst ist es wichtig, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, insbesondere das konkrete Arbeitsplatzangebot. Liegen alle Voraussetzungen vor, kann bei der Botschaft oder dem Konsulat des Heimatlandes das Visum beantragt werden. Hierfür sollten alle relevanten Dokumente vorbereitet werden. Dies sind vor allem:

  • Arbeitsvertrag/Nachweis finanzieller Mittel
  • Anerkennungsbescheid der Qualifikation
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Sprachzertifikate (falls erforderlich)
  • Gültiger Reisepasse
  • Biometrisches Passfoto
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Das Bild zeigt Reisepässe.Bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat des Heimatlandes sollte dann ein Termin vereinbart werden. Zu diesem Termin sind der Antrag sowie die vorbereiteten Dokumente mitzubringen. Hierbei fallen zudem Gebühren in Höhe von 75 € (in lokaler Währung zu zahlen) an.

Die Bearbeitung des Antrages kann dann, je nach Auslastung der Botschaft oder des Konsulats, mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Nach erfolgreicher Prüfung und Bearbeitung erhalten Sie Ihr Arbeitsvisum. Dies ermöglicht die Einreise nach Deutschland und die Aufnahme der Arbeitstätigkeit.

Nach der Einreise in Deutschland muss sich der Antragsteller bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, welche auf der Grundlage des Arbeitsvisums ausgestellt wird. Hierfür sind die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Zudem können Gebühren bis zu 100 € anfallen.

 

VII. Wie lange ist ein Arbeitsvisum gültig?

Die Gültigkeitsdauer eines Arbeitsvisums in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art des Visums, der Art der Beschäftigung und der individuellen Umstände des Antragstellers. Hier sind einige allgemeine Richtlinien zur Gültigkeitsdauer von Arbeitsvisa in Deutschland:

1. Blaue Karte EU

  • Gültigkeitsdauer: In der Regel bis zu vier Jahre.
  • Verlängerung: Kann verlängert werden, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
  • Niederlassungserlaubnis: Nach 33 Monaten (oder 21 Monaten bei Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse) kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden.

2. Fachkräfte mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung

  • Gültigkeitsdauer: In der Regel bis zu vier Jahre, abhängig vom Arbeitsvertrag.
  • Verlängerung: Kann verlängert werden, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und die Voraussetzungen erfüllt bleiben.
  • Niederlassungserlaubnis: Nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer und Erfüllung weiterer Bedingungen (z.B. Deutschkenntnisse, finanzielle Unabhängigkeit) kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden.

3. Forscher und Wissenschaftler

  • Gültigkeitsdauer: In der Regel bis zu fünf Jahre, abhängig von der Dauer des Forschungsprojekts oder Arbeitsvertrags.
  • Verlängerung: Kann verlängert werden, wenn das Arbeitsverhältnis oder das Forschungsprojekt fortbesteht.

4. IT-Spezialisten

  • Gültigkeitsdauer: Häufig bis zu vier Jahre, abhängig vom Arbeitsvertrag.
  • Verlängerung: Möglich, solange das Arbeitsverhältnis besteht und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

5. Saisonarbeiter und bestimmte befristete Tätigkeiten

  • Gültigkeitsdauer: In der Regel nur für die Dauer der Beschäftigung, oft auf sechs Monate oder weniger begrenzt.
  • Verlängerung: Meist nicht möglich für dieselbe Tätigkeit im selben Jahr.

6. Selbständige und Unternehmer

  • Gültigkeitsdauer: In der Regel bis zu drei Jahre.
  • Verlängerung: Kann verlängert werden, wenn das Geschäft erfolgreich ist und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

7. Auszubildende und Praktikanten

  • Gültigkeitsdauer: Für die Dauer der Ausbildung oder des Praktikums, in der Regel bis zu drei Jahre.
  • Verlängerung: Möglich, wenn die Ausbildung oder das Praktikum verlängert wird.

 

Was passiert, wenn ein Arbeitsvisum abläuft?

Arbeitsvisa können in der Regel verlängert werden, solange die ursprünglichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Es ist für Inhaber eines befristeten Arbeitsvisums auch möglich, nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer in Deutschland und Erfüllung weiterer Bedingungen, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen, die dem Antragsteller ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt.

Wenn nach Beendigung der Tätigkeit keine Anschlussbeschäftigung gefunden wurde, besteht zudem die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Hier ist jedoch zu beachten, dass mit diesem Aufenthaltstitel grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf. Lediglich Probebeschäftigungen für bis zu 10 Stunden pro Woche sind dennoch erlaubt.

Es ist wichtig, sich frühzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde über die spezifischen Bedingungen und Fristen zu informieren, um rechtzeitig eine Verlängerung oder Änderung des Aufenthaltstitels zu beantragen. Wir von der Kanzlei Schulte Holthausen unterstützen Sie dabei fachgerecht. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns dafür jederzeit gerne.

 

VIII. Kann ein Arbeitsvisum abgelehnt werden?

Ein Arbeitsvisum für Deutschland kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden.

Ein Arbeitsvisum für Deutschland kann grundsätzlich abgelehnt werden. Hierfür kann es mehrere Gründe geben. Dies sind unter anderem:

  • Unzureichende Qualifikationen: Die im Antrag angegebenen Qualifikationen und Berufserfahrungen entsprechen nicht den Anforderungen des Arbeitsplatzes oder werden in Deutschland nicht anerkannt.
  • Fehlendes Arbeitsplatzangebot: Es liegt kein konkretes Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers vor oder der Arbeitsvertrag erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen.
  • Keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Beschäftigung nicht zu, z. B. weil der Arbeitsplatz mit einer bevorrechtigten Arbeitskraft (Deutscher oder EU-Bürger) besetzt werden könnte oder die Arbeitsbedingungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Mangelnde finanzielle Mittel: Der Antragsteller kann nicht nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt in Deutschland zu bestreiten.
  • Fehlende oder unvollständige Dokumente: Der Antrag ist unvollständig oder es fehlen wichtige Dokumente, wie z.B. ein gültiger Reisepass, biometrische Passfotos, polizeiliches Führungszeugnis oder Nachweise über Qualifikationen.
  • Zweifel an der Integrität des Antragstellers: Wenn Zweifel an der Integrität des Antragstellers bestehen, z.B. aufgrund von Vorstrafen oder falschen Angaben im Antrag, kann das Visum abgelehnt werden.
  • Nichterfüllung der Visumskategorie: Der Antragsteller erfüllt nicht die spezifischen Voraussetzungen für die gewählte Visumskategorie (z.B. Blaue Karte EU, Fachkräftevisum).
  • Frühere Visa- oder Aufenthaltsverletzungen: Wenn der Antragsteller in der Vergangenheit gegen Visa- oder Aufenthaltsbestimmungen verstoßen hat, kann dies ebenfalls zur Ablehnung führen.

In vielen Fällen können die Gründe durch sorgfältige Vorbereitung und vollständige Einreichung der erforderlichen Dokumente vermieden werden. Wenn der Ablehnungsgrund auf fehlenden oder unzureichenden Dokumenten basiert, sollten diese Mängel behoben und der Antrag erneut eingereicht werden

Wurde der Antrag auf Erteilung eines Arbeitsvisums aus anderen Gründen abgelehnt, kann es unter Umständen sinnvoll sein, gegen die Ablehnung vorzugehen. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, in Form einer Remonstration innerhalb eines Monats die Ablehnung von der Botschaft, welche den Bescheid erlassen hat, überprüfen zulassen, oder beim Verwaltungsgericht in Berlin Klage zu erheben. Hierbei kann es hilfreich sein, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir von der Kanzlei Schulte Holthausen unterstützen Sie dabei gerne. Nehmen Sie hierfür jederzeit Kontakt zu uns auf.

 

IX. Arbeiten in Deutschland

 

Jobsuche

Die Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland aus dem Ausland kann eine Herausforderung sein, aber mit der richtigen Herangehensweise und den richtigen Ressourcen kann der Prozess erfolgreich gestaltet werden. Einige Möglichkeiten, um einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden sind zum Beispiel:

1. Online-Jobportale:

  • Allgemeine Jobportale: Websites wie Indeed, StepStone, Monster, und Jobware bieten eine Vielzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Branchen und Regionen.
  • Spezialisierte Jobportale: Für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen gibt es spezialisierte Jobbörsen, wie z.B. EURES für EU-Bürger, Make it in Germany für internationale Fachkräfte und Academics für akademische Berufe.

2. Unternehmenswebsites: Viele deutsche Unternehmen veröffentlichen offene Stellen direkt auf ihren eigenen Websites. Es lohnt sich, die Karriereseiten von Unternehmen zu besuchen, die für Sie interessant sind.

3. LinkedIn und Xing: LinkedIn und das deutsche Pendant Xing sind wichtige Netzwerke für die berufliche Vernetzung und Stellensuche. Sie können nach Stellenangeboten suchen, Unternehmen folgen und sich mit Personalverantwortlichen vernetzen.

4. Deutsche Botschaft und Konsulate: Einige deutsche Botschaften und Konsulate bieten Informationen und Unterstützung für die Jobsuche in Deutschland. Sie können auch auf Veranstaltungen und Jobmessen hinweisen.

5. Deutsche Arbeitsagentur: Die Bundesagentur für Arbeit bietet auf ihrer Website Jobbörsen und Informationen für internationale Bewerber. Sie können sich auch an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) wenden, die speziell internationale Fachkräfte berät.

6. Unterstützung durch weitere Stellen:

  • EURES: Das Europäische Jobmobilitätsportal bietet Unterstützung und Beratung für EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten möchten.
  • Make it in Germany: Diese Plattform bietet umfassende Informationen und Unterstützung für internationale Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten.

7. Chancenkarte: Für Hochschulabsolventen, welche über einen deutschen, in Deutschland anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügen, besteht seit dem 01. August 2012 die Möglichkeit, zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland einzureisen. Dieses Visum gewährt einen Aufenthalt speziell für die Suche nach einer Arbeitsstelle von bis zu sechs Monaten. Für den geplanten Aufenthalt muss eine Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen werden. Alle Voraussetzungen für die Chancenkarte finden Sie hier.

 

Bewerbungsverfahren

Um sich erfolgreich bei einem Unternehmen in Deutschland zu bewerben, sollten zunächst die Bewerbungsunterlagen vorbereitet werden. Dies sind vor allem:

  • Lebenslauf (CV): Passen Sie Ihren Lebenslauf an die deutschen Standards an. Ein deutscher Lebenslauf ist oft chronologisch und enthält ein professionelles Foto.
  • Anschreiben: Erstellen Sie ein überzeugendes Anschreiben, das Ihre Motivation und Qualifikationen hervorhebt.
  • Zeugnisse und Zertifikate: Fügen Sie relevante Zeugnisse und Zertifikate hinzu. Lassen Sie diese ins Deutsche übersetzen, wenn erforderlich.
  • Referenzen: Bereiten Sie Referenzschreiben vor oder stellen Sie sicher, dass Ihre Referenzen erreichbar sind.

Im Anschluss daran sind die Bewerbungsunterlagen bei dem Unternehmen einzureichen. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen, zum Beispiel:

  • Online-Bewerbungen: Die meisten Bewerbungen werden online über die Karriereportale der Unternehmen oder per E-Mail eingereicht. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Dokumente anzuhängen.
  • Bewerbungsformulare: Einige Unternehmen haben spezielle Bewerbungsformulare auf ihren Websites, die ausgefüllt werden müssen.
  • Postalische Bewerbung: In einigen Fällen wird die Bewerbung auch noch per Post gefordert. Hierbei sollten die Postlaufzeiten aus dem Ausland berücksichtig werden.

 

Vorstellungsgespräche

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist, werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Dies kann telefonisch oder über Videokonferenztools wie Skype, Zoom oder Microsoft Teams erfolgen. Bereiten Sie sich gründlich auf das Gespräch vor. Informieren Sie sich über das Unternehmen, die Position und die deutsche Unternehmenskultur.

Das Interview kann mehrere Runden umfassen, einschließlich Fachgesprächen und Gesprächen mit verschiedenen Teammitgliedern. Seien Sie pünktlich und stellen Sie sicher, dass Ihre Technik für das virtuelle Gespräch funktioniert. Kleiden Sie sich angemessen, auch wenn das Gespräch online stattfindet.

 

X. Kanzlei Schulte Holthausen – Ihr Experte für das Arbeitsvisum

Wenn Sie gerne nach Deutschland kommen möchten um hier zu arbeiten, oder wenn Sie bereits ein konkretes Jobangebot erhalten haben und jetzt zum Arbeitsvisum weitergehende Fragen haben oder Hilfe benötigen, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.

Als eine auf das Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Braunschweig und Salzgitter bieten wir von der Kanzlei Schulte Holthausen Ihnen bundesweit eine auf Sie abgestimmte Betreuung im gesamten Antragsverfahren sowie bei der Klärung aller relevanten Fragen rund um das Arbeitsvisum.

Es ist ratsam sich frühzeitig über alle wichtigen Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, da durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes das Verfahren unter Umständen beschleunigt werden kann. Die Kanzlei Schulte Holthausen ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Arbeitsvisum.

Auch wenn Ihr Antrag bereits abgelehnt wurde, kann es sinnvoll sein, hiergegen den Rechtsweg zu beschreiten. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren, da hierzu in der Regel eine einmonatige Klagefrist eingehalten werden muss. 

Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren, Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu Unterstützen. Willkommen in Deutschland.

 

 

 

 

Autor: Strafverteidiger Roland Schulte Holthausen

Rechtsanwalt und Experte für Ausländerrecht Roland Schulte Holthausen hat Rechtswissenschaften in Bochum, Salzburg und Münster studiert. Nach anfänglicher Tätigkeit als Dozent in der Juristenausbildung und Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht hat er sich frühzeitig auf das Rechtsgebiet des Ausländerrechts spezialisiert. Seit der Kanzleigründung Anfang des Jahres 2016 hat das Kanzleiteam in über 1000 Fällen die Rechte von Mandanten in ausländerrechtlichen Mandanten vertreten. Die Kanzlei verfügt auf dem Rechtsgebiet des Ausländerrechts über einen hervorragenden überregionalen Ruf.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

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