Ausländer- und Asylrecht: Zahlt die Rechtschutzversicherung einen Anwalt?
Deutschland ist schon lange ein Einwanderungsland. Dafür gibt es vielfältige Gründe. Der deutsche Lebensstandard gilt als hoch, die soziale und politische Sicherheit ebenso. Außerdem blickt Deutschland auf eine erfolgreiche Geschichte als Volkswirtschaft, die Gastarbeiter zu einem festen Bestandteil ihres Wirtschaftssystems gemacht hat, zurück. Für beruflich gut qualifizierte Ausländer kann ein Umzug nach Deutschland also Chancen bieten, die sie in ihrem Heimatland unter Umständen nicht hätten. Und auch Menschen, die Asyl suchen versprechen sich in Deutschland oftmals sichere Lebensbedingungen - sowohl aus ökonomischer als auch aus menschenrechtlicher Sicht. Doch egal welchen Anlass Ausländer bezüglich ihres Niederlassungswunsches in Deutschland haben, es sind eine Menge Behördengänge und oftmals auch rechtliche Hürden zu bewältigen. Ganz zu Beginn stellt sich die Frage, wer die Kosten übernimmt, wenn anwaltliche Hilfestellung notwendig oder generell erwünscht ist.
Ausländer- und Asylangelegenheiten: Zahlt die Rechtschutzversicherung?
Die Antwort auf die oben gestellte Frage ist klar. Für eine Rechtsberatung oder Klagen, die im Zusammenhang mit Asylrecht oder Ausländerangelegenheiten stehen, zahlt keine Rechtschutzversicherung. Das betrifft unter anderem alle Themen rund um Asylanträge, Fragen zum Bleiberecht, Fragen zu einer möglichen Abschiebung, Familienzusammenführung, Einbürgerung, Duldung, Fiktionsbescheinigung oder Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis aus jeglichen Gründen. Dennoch sind die möglichen Folgen für Personen, die sich mit derartigen Problematiken konfrontiert sehen, oftmals lebensentscheidend. Denn im schlimmsten Fall droht der Entzug, oder die Nichterteilung, eines Aufenthaltstitels. In diesem Fall wäre die Person nicht, oder nicht mehr, berechtigt sich in Deutschland aufzuhalten.
Sollte dennoch die Hilfe eines Anwalts in Anspruch genommen werden?
Auch hier gibt es eine sehr klare Antwort: unbedingt! Schon alleine deshalb, weil Ausländer und Asylsuchende ohne anwaltliche Unterstützung vor deutschen Gerichten schnell auf verlorenem Posten stehen. Ein auf Ausländer- und Asylrecht spezialisierter Anwalt kennt die Rechtslage mit der ein Laie, zudem mit einer eventuell bestehenden Sprachbarriere, alleine kaum adäquat umgehen kann.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Erstkontakt?
Da die Rechtslage bezüglich des Ausländer- und Asylrechts in Deutschland diffizil ist, sollte der Mandant mit einem Erstkontakt nicht warten, bis sich größere Problematiken ergeben haben. Denn häufig können sich negativ auf den Antragsteller auswirkende Beschlüsse und Urteile schon im Vorfeld verhindert werden, wenn ein Migrationsexperte in die anstehenden Abläufe involviert ist. Am besten ist es sogar einen derartig spezialisierten Anwalt direkt im Anschluss an die Entscheidung sich für einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten zu wollen, zu kontaktieren. Ein Erstkontakt kann per Telefon oder Mail erfolgen. In der Regel wird dann ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart, zu dem der Mandant bestmöglich vorbereitet erscheinen sollte.
Wie läuft das Erstgespräch mit einem Anwalt ab?
Zunächst benötigt der Anwalt eine möglichst genaue Darstellung der persönlichen Situation seines potentiellen Mandanten. Hilfreich ist es, wenn der Beratungssuchende im Vorfeld des Gespräches eine ausführliche Liste mit allen Punkten anlegt, die beim Erstgespräch aus seiner Sicht besprochen werden müssen. Dazu gehören persönliche Daten, die familiären Verhältnisse, die persönliche Situation des Mandanten in seinem Heimatland, der Grund für seinen Niederlassungswunsch in Deutschland und auch die Zukunftsabsichten. Es ist also zum Beispiel relevant, ob der potentielle Mandant plant in Deutschland zu studieren oder zu arbeiten, ob er bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, aus welchem Land er gekommen ist, warum und auf welchem Wege er nach Deutschland eingereist ist und die Klärung der Frage, ob im Heimatland eine Familie zurückblieb, die ebenfalls nach Deutschland nachziehen soll.
Wie wird der Anwalt finanziert?
Natürlich muss auch die Kostenfrage geklärt werden. Am besten tut man dies ebenfalls im Erstgespräch bevor Vereinbarungen über eine weitere Betreuung des potentiellen Mandanten getroffen werden. Wer selbst über Vermögen verfügt, muss den Anwalt auch selbst bezahlen. Ist dies nicht der Fall, lohnt sich der Gang zum Erstgespräch aber trotzdem. Denn unter Umständen ist es möglich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Verwaltungsgericht zu stellen, sollte es zu einem Prozess kommen. Außerdem gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit Unterstützung über einen Rechtshilfefonds, wie zum Beispiel von Pro Asyl, zu erhalten.
Was Mandanten sonst noch wissen sollten
Allen Hilfesuchenden sollte bewusst sein, dass gerade im Bereich Ausländer- und Asylrecht alle Vorgänge, Entscheidungen und Prozesse langwierig sein können. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass ein Anwalt innerhalb kürzester Zeit abschließende Ergebnisse für seinen Mandanten erwirken kann. Umso wichtiger ist es sich sehr frühzeitig um rechtliche Hilfe zu bemühen. Denn nur so kann der Anwalt den individuellen Fall seines Mandanten genau prüfen und damit mögliche rechtliche Stolperfallen ausfindig machen, bevor sie zum Problem werden. Indem der Anwalt bereits vorab auf mögliche Problematiken reagiert, können die Anwaltskosten insgesamt letztlich so niedrig wie möglich gehalten werden.
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