Anwalt für Visum & Visa Angelegenheiten
Roland Schulte Holthausen
Sie wollen nach Deutschland einreisen und dort für einen gewissen Zeitraum Urlaub machen, leben und/oder arbeiten? Dann ist zu bedenken, dass nicht einfach jede Person mit dem Personalausweis oder Reisepass in die Bundesrepublik einreisen darf. Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Sie haben und wie lange Ihr geplanter Aufenthalt dauern soll, kann ein Visum für einen Aufenthalt in Deutschland erforderlich sein. Prüfen Sie deshalb vor der Einreise genau, ob Sie ein Visum benötigen, um einreisen zu dürfen, oder nicht. Wichtig ist es auch zu wissen, welche Art von Visum sie brauchen. Geregelt ist dies durch das Visumsrecht.
Als erfahrener Anwalt für Visum und Visa Angelegenheiten unterstützen wir Sie bei jeglichen Fragen rund um das Thema Visum. Gerne helfen wir Ihnen, das richtige Visum für Deutschland zu beantragen, damit Sie die Erlaubnis erhalten, das Land zu besuchen – egal, ob Sie einen langen Urlaubsaufenthalt vorhaben, Verwandte besuchen möchten, einer Ausbildung nachgehen wollen oder eine Familienzusammenführung planen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Visum in Deutschland
Anwalt für Visum - Das sollten Sie wissen
Was ist ein Visum?
Ein Visum bezeichnet die einer Person erteilte Erlaubnis, in einen bestimmten Staat, der nicht das eigene Herkunftsland ist, einzureisen und diesen besuchen zu dürfen. Für welches Land eine Person ein Visum benötigt, hängt zum einen von der eigenen Staatsangehörigkeit und zum anderen davon ab, in welches Land man einreisen möchte.
Ein Visum kann als elektronisch lesbare Karte erteilt oder in den Reisepass gestempelt werden. In der Regel werden Visa für einen festgelegten Zeitraum erteilt. Ist ein Visum abgelaufen, ist die Aufenthaltserlaubnis im entsprechenden Land hinfällig und eine erneute Einreise mit diesem Visum nicht mehr möglich. Bei Bedarf muss ein neues Visum beantragt werden.
Wie wird ein Visum beantragt?
Ein Visum kann immer nur persönlich und bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Das kann eine Botschaft oder ein Generalkonsulat sein. Gibt es in Ihrem Land keine Deutsche Botschaft und kein Generalkonsulat, ist üblicherweise die Botschaft eines Nachbarstaates zuständig. Die erforderlichen Unterlagen müssen ebenfalls persönlich von Ihnen eingereicht werden.
Welche Voraussetzungen für ein Visum gibt es?
Wollen Sie ein Visum für Deutschland beantragen, brauchen Sie neben dem Formular für den Visumantrag noch zusätzliche Dokumente, die je nach Art des Visums und Ihrem Heimatland variieren. Prinzipiell sind aber immer folgende Unterlagen Voraussetzung für den Antrag:
- Ausgefülltes, unterzeichnetes Visumantragsformular
- Gültiger Reisepass
- Aktuelle biometrische Passbilder
- Gebühr für den Visumsantrag
Wer entscheidet über das Visum?
Verantwortlich für Erteilung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) des deutschen Staates. Grundsätzlich wird die Zentrale des Auswärtigen Amts nicht in die Entscheidung über einzelne Visumanträge einbezogen.
Welche Visa-Arten gibt es?
Je nachdem wie lange und zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten möchte, ist eine bestimmte Art von Visum erforderlich und muss von Ihnen beantragt werden. Die unterschiedlichen Visa-Arten sind:
Schengen-Visum
Das Schengen-Visum ist nicht nur für Deutschland, sondern für den kompletten Schengen-Raum gültig. Antragsteller müssen also nicht für jeden Schengen-Staat ein separates Visum beantragen. Es genügt, wenn einmal ein Schengen-Visum erfolgreich beantragt wurde, um in alle Schengen-Länder einreisen zu dürfen. Wer ein Schengen-Visum hat, darf sich innerhalb von 180 Tagen für insgesamt 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Das Schengen-Visum ist die richtige Wahl für Urlaubsaufenthalte oder Verwandtenbesuche. Einer Arbeit in Deutschland darf man mit einem Schengen-Visum nicht nachgehen.
Nationales Visum
Ein nationales Visum ist ein temporäres Visum, das es einer Person erlaubt, für einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Land zu leben und zu arbeiten. Im Gegensatz zu einem Schengen-Visum, das nur für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen gültig ist, ermöglicht ein nationales Visum längere Aufenthalte. Nationale Visa werden in der Regel für Studien-, Arbeits- oder Familienzwecke ausgestellt. Sie müssen in der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat des Landes beantragt werden, in das man einreisen möchte.
Transit-Visum
Ein Transit-Visum ist ein temporäres Visum, das es einem Reisenden erlaubt, durch das Gebiet eines Landes zu reisen, ohne dort zu bleiben oder zu arbeiten. Das bedeutet, dass Reisende, die in ein anderes Land fliegen und dabei durch ein Drittland fliegen müssen, ein Transit-Visum benötigen könnten, um den Flughafen oder den Hafen zu verlassen und zwischen den Transportmitteln zu wechseln. Transit-Visa können in der Regel für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt werden - je nach Land und Zweck des Transits - und müssen immer vor dem Reiseantritt beantragt werden.
Welche Personen benötigen kein Visum, um in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu dürfen?
Ausgenommen von der Pflicht, ein Visum für die Einreise nach Deutschland zu beantragen, sind alle EU-Bürger. Denn durch ein Abkommen zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union herrscht zwischen den Mitgliedstaaten Freizügigkeit beim Aufenthaltsrecht. Das bedeutet, EU-Bürger jederzeit in die anderen EU-Staaten einreisen und sich dort für 90 Tage aufhalten dürfen, ohne weitere Schritte unternehmen zu müssen.
Weiterhin gibt es eine Reihe an Staaten, die nicht zur EU gehören, jedoch mit Deutschland bilaterale Einreisabkommen halten, weshalb die Bürger dieser Staaten ebenfalls kein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen. Zu diesen Staaten gehören beispielsweise Albanien, Australien, Korea, Nordmazedonien, die USA, Israel oder die Schweiz. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt auch hier 90 Tage.
Welche Nicht-EU-Länder außerdem von der Visapflicht ausgenommen sind, ist über die Homepage des Auswärtigen Amtes zu erfahren. Alle anderen Staatsangehörigen müssen vor der Einreise nach Deutschland stets ein Visum beantragen. Andernfalls wird ihnen die Einreise an der Grenze verwehrt.
Was uns auszeichnet
Anwalt für Visum
Persönlich
Ein Vertrauensverhältnis bildet die Grundlage der Zusammenarbeit
Hohe Fachkompetenz
Erfahrung aus vielen Jahren praktischer Tätigkeit und wissenschaftlicher Arbeit;
Experte im Strafrecht und im Ausländerrecht
Lösungsorientierte Strategien
Flexibel und mit Fingerspitzengefühl den Verfahrenssituationen und den
individuellen Bedürfnissen des Mandanten angepasst
Lassen Sie sich also nicht durch den Gedanken an hohe Anwaltskosten verunsichern.
Lassen Sie uns vielmehr gemeinsam in unserer Rechtsanwaltskanzlei besprechen, welche Möglichkeiten für eine Kostenübernahme oder Pflichtverteidigung bestehen.
Darum sollten Sie einen Anwalt für Visum beauftragen. Rechtsanwalt Schulte Holthausen - Ihr Rechtsanwalt für Visum und Visa Angelegenheiten in Braunschweig und Salzgitter
Sie benötigen ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland, aber sind sich unsicher, welches Visum das Richtige ist, was für die Beantragung erforderlich ist oder ob Ihr Antrag bewilligt wird? Gerne führt unsere Kanzlei Schulte Holthausen mit Sitz in Braunschweig und Salzgitter eine professionelle und ausführliche rechtliche Beratung durch! Unser spezialisierter Anwalt für Visum klärt Sie detailliert über Ihre Rechte auf. Hierzu sind wir deutschlandweit tätig. Und falls Ihr Antrag abgelehnt werden sollte, dann können Sie mit uns an Ihrer Seite eine Remonstrantin oder eine Klage gegen diese Entscheidung anstrengen. Was in Ihrem Einzelfall sinnvoller und erfolgversprechender ist, kann unser erfahrener Anwalt für Visumsrecht genau abschätzen und Sie hinsichtliche Ihrer optimalen Möglichkeit beraten. Hierbei werden auch die Kosten für den Anwalt und das Verfahren offengelegt. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren!