Anwalt für Einbürgerung
Roland Schulte Holthausen
Deutschland gehört zu den begehrtesten Zielen für Einwanderung weltweit. Die Stabilität der politischen Situation, eine starke Wirtschaft sowie die zentrale Lage in Europa machen das Land immer attraktiver für Arbeit, Familiengründung und persönliche Entfaltung. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht schon durch Geburt erworben haben, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Wenn Sie alle geforderten Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie so die deutsche Staatsbürgerschaft und können sich demnach ungehindert auf deutschem bzw. sogar europäischen Staatsgebiet aufhalten, dort einer Arbeit nachgehen, an Wahlen teilnehmen, besondere Sozialleistungen beantragen und viele weitere Vorteile genießen.
Ob Sie gute Aussichten auf eine erfolgreiche Einbürgerung haben, erklärt Ihnen Roland Schulte Holthausen als erfahrener Anwalt für Einbürgerung gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch. Als Experte für Ausländerrecht hilft er Ihnen beim gesamten Einbürgerungsverfahren und vertritt Sie auch gerne, falls ein Antrag abgelehnt werden sollte.
Die deutsche Staatsangehörigkeit
Ist eines Ihrer Elternteile Deutscher, erhalten Sie mit Ihrer Geburt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieses sogenannte Abstammungsprinzip wird in Deutschland durch das Geburtsortprinzip ergänzt, welches besagt, dass auch eine Person mit ausländischen Eltern, die jedoch in Deutschland leben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Dies ist jedoch an weitere Voraussetzungen geknüpft. Beispielsweise müssen sich die Eltern seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Neben diesen Möglichkeiten des gesetzlichen Erhalts der Staatsbürgerschaft existiert auch die sogenannte Einbürgerung, welche jedoch an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft ist. Rechtsanwalt Schulte Holthausen verschafft Ihnen als erfahrener Anwalt für Ausländer- und Asylrecht gerne einen umfassenden Überblick.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einbürgerung in Deutschland
Anwalt für Einbürgerung - Das sollten Sie wissen
Was ist eine Einbürgerung?
Eine Einbürgerung ist der Prozess, durch den eine Person die Staatsangehörigkeit eines Landes annimmt und somit die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsbürger dieses Landes sowie weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe erhält. Eine Einbürgerung geschieht in der Regel durch ein Einbürgerungsverfahren, bei dem bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Einbürgerung?
Als wichtigste Voraussetzungen gelten:
- Gewöhnlicher, rechtmäßiger Aufenthaltsort seit mindestens 8 Jahren in Deutschland
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- igenständig gesicherter Lebensunterhalt (keine Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld II)
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
- Keine bisherige Verurteilung wegen einer Straftat
- Bestehen des Einbürgerungstests
Darüber hinaus ist der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auch in weiteren Fällen und unter anderen Voraussetzungen möglich, die wir Ihnen gerne näher erklären. Die Möglichkeit besteht beispielsweise für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen oder für Ausländer, die eine besondere Bindung zu Deutschland nachweisen können.
Was wird bei der Einbürgerung überprüft?
Bei der Einbürgerung in Deutschland werden verschiedene Aspekte und Voraussetzungen geprüft, um sicherzustellen, dass die Person, die den Antrag stellt, die Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllt und so ein dauerhaftes und erfolgreiches Leben in Deutschland führen kann. Zu den wichtigsten Überprüfungen gehören:
- Identität und Staatsangehörigkeit
- Aufenthaltsstatus
- Deutschkenntnisse
- Lebensunterhalt
- Integration
- Strafregister
Was kann die Einbürgerung verhindern?
Eine Einbürgerung wird nicht bewilligt, wenn die Einbürgerungsvoraussetzungen unerfüllt sind, z.B. falls keine bestimmte Aufenthaltsdauer vorliegt, die Deutschkenntnisse oder finanziellen Mittel nicht ausreichen oder Vorstrafen vorliegen. Sie dürfen ebenso keine falschen Angaben machen und müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekennen sowie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einfügen.
Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?
Die Einbürgerung müssen Sie bei der Einbürgerungsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist, beantragen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren übernehmen dies die Eltern. Zusätzlich zum Antrag muss ein Einbürgerungstest bestanden werden, der die für eine Einbürgerung nötigen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweist.
Was bedeutet vereinfachte Einbürgerung?
In Deutschland gibt es das Konzept der "vereinfachten Einbürgerung" nicht im eigentlichen Sinne. Es gibt jedoch einige erleichterte Einbürgerungsmöglichkeiten für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise für Ehegatten oder minderjährige Kinder von bereits eingebürgerten Personen oder für Personen mit besonderen Integrationsleistungen. Diese erleichterten Einbürgerungsmöglichkeiten haben jedoch spezifische Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Gerne beraten wir Sie, ob und welche Optionen für ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren für Sie in Frage kommen.
Welcher Anwalt hilft bei der Einbürgerung?
Fragen aus dem Verwaltungsrecht und speziell zur Einbürgerung oder zum Asylrecht sind nicht alltäglich und sollten von einem Anwalt beantwortet werden, welcher sich bereits seit einem längeren Zeitraum speziell mit ausländerrechtlichen Fragen beschäftigt. Hierbei geht es um existenzielle Fragen, welche Ihre Rechte als Staatsbürger, Ihren Aufenthalt, den Aufenthalt Ihrer Familie sowie Ihren Arbeitsort betreffen. Überlassen Sie also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht dem Zufall und kontaktieren Sie rechtzeitig eines unserer Büros in Salzgitter oder Braunschweig.
Begründung des Einbürgerungsantrages
Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft
Freie Wahl von Wohnsitzes und Aufenthaltsort
Als EU-Bürger in der gesamten EU arbeiten und leben
Aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen
Freie Berufswahl in Deutschland
Ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas reisen
Erleichterte Familienzusammenführung und Einbürgerung naher Verwandter
Leichterer Zugang zu Sozialleistungen
Sicherheit durch stabile politische und wirtschaftliche Lage im Land
Was uns auszeichnet
Anwalt für Einbürgerung
Persönlich
Ein Vertrauensverhältnis bildet die Grundlage der Zusammenarbeit
Hohe Fachkompetenz
Erfahrung aus vielen Jahren praktischer Tätigkeit und wissenschaftlicher Arbeit;
Experte im Strafrecht und im Ausländerrecht
Lösungsorientierte Strategien
Flexibel und mit Fingerspitzengefühl den Verfahrenssituationen und den
individuellen Bedürfnissen des Mandanten angepasst
Lassen Sie sich also nicht durch den Gedanken an hohe Anwaltskosten verunsichern.
Lassen Sie uns vielmehr gemeinsam in unserer Rechtsanwaltskanzlei besprechen, welche Möglichkeiten für eine Kostenübernahme oder Pflichtverteidigung bestehen.
Darum sollten Sie einen Anwalt für Einbürgerung beauftragen. Rechtsanwalt Schulte Holthausen - Ihr Rechtsanwalt für Einbürgerung in Braunschweig und Salzgitter
Da sich die Kosten für die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags derzeit auf etwa 255 Euro belaufen, sollten Sie sicher gehen, dass Ihr Antrag korrekt ausgefüllt ist und alle Unterlagen und Belege vorliegen. Bedenken Sie auch, dass Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit im Normalfall aufgeben müssen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchten. Bei all diesen und vielen weiteren Fragen unterstützt Sie unserer erfahrene Kanzlei Schulte Holthausen mit Sitz in Braunschweig und Salzgitter.
Zögern Sie zudem nicht, uns zu kontaktieren, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde. Hiergegen lohnt es sich unter Umständen, den Rechtsweg zu beschreiten. Da jedoch hierzu eine einmonatige Klagefrist eingehalten werden muss, sollten Sie möglichst schnell anwaltlichen Rat einholen. Wir stehen Ihnen zur Seite!