Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Sie leben als Nicht-EU-Bürger bereits seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland? Sie sind das ständige Verlängern Ihrer Aufenthaltserlaubnis leid? Sie haben Interesse an einem dauerhaften und unbefristeten Aufenthalt in Deutschland? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Fragen, was eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist, wer sie erhalten kann, welche Vorteile sie bietet, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Kosten damit verbunden sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt zwei Arten von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen: Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU.
- Geregelt sind die unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse in den § 9 und § 9a AufenthG sowie in weiteren spezialgesetzlichen Regelungen.
- Für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis muss man grundsätzlich bereits seit fünf Jahren in Deutschland leben und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen – auch hiervon gibt es Ausnahmen.
- Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis vorliegen, so ist sie zu erteilen.
- Für die Erfüllung der Voraussetzungen gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel für Selbständige oder Ehegatten
- Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU sind an keinen besonderen Zweck gebunden.
- Unbefristete Aufenthaltserlaubnisse sind zeitlich unbegrenzt gültig.
- Für Drittstaatsangehörige, die lediglich im Besitz einer Duldung sind, gilt seit dem 31.12.2022 das Chancen-Aufenthaltsrecht
- Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gewährt dem Inhaber viele Rechte und Vorteile wie zum Beispiel einen vereinfachten Familiennachzug.
Was ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel einen Aufenthaltstitel. Dies meint ein sogenanntes Aufenthaltsdokument, welches Personen aus Drittstaaten erhalten, um sich in Deutschland aufhalten zu dürfen. Diese sind in der Regel befristet. Im deutschen Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vorgesehen:
- Aufenthaltserlaubnis
- Visum
- Blaue Karte EU
- ICT-Karte
- Mobiler-ICT-Karte
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- Niederlassungserlaubnis
Lediglich bei den letzten beiden Aufenthaltstiteln handelt es sich um unbefristete Aufenthaltserlaubnisse. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ermöglicht es Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Dabei sind sie nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden. Der wesentliche Unterschied zwischen der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU und der Niederlassungserlaubnis ist darin gegeben, dass Erstere ein sogenanntes Recht auf Weiterwanderung in einen anderen EU-Mitgliedstaat gewährt.
Im Gegensatz zur befristeten Aufenthaltserlaubnis, die zeitlich begrenzt ist, bietet die unbefristete Aufenthaltserlaubnis eine dauerhafte Perspektive in Deutschland.
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist einer von zwei unbefristeten Aufenthaltstiteln in Deutschland. Er ist in § 9 AufenthG gesetzlich geregelt. Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht es Ausländern in Deutschland, dauerhaft im Land zu leben und zu arbeiten. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass Inhaber einer Niederlassungserlaubnis sich unbegrenzt in Deutschland aufhalten können, ohne die Notwendigkeit einer Verlängerung oder einer erneuten Beantragung eines Aufenthaltstitels. Sie gilt daher als zeitlich und räumlich uneingeschränkt. Weitergehende Informationen zur Niederlassungserlaubnis erhalten Sie hier.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist in § 9a AufenthG gesetzlich geregelt und wie die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. In wesentlichen Punkten entspricht sie der Niederlassungserlaubnis. Dieser Titel ermöglicht es Drittstaatsangehörigen (Personen, die nicht Staatsbürger eines EU-Landes sind), dauerhaft in einem EU-Land zu leben und zu arbeiten. Dieser Aufenthaltstitel wurde eingeführt, um die Integration von langfristig in der EU lebenden Drittstaatsangehörigen zu fördern und ihnen ähnliche Rechte und Vorteile wie EU-Bürger zu gewähren.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ermöglicht es den Inhabern dauerhaft zu bleiben, ohne die Notwendigkeit wiederholter Verlängerungen oder die Aufrechterhaltung anderer Aufenthaltstitel. Sie gilt in der Regel in der gesamten Europäischen Union, was bedeutet, dass Inhaber dieses Titels sich auch in anderen EU-Ländern frei bewegen und dort arbeiten können (Recht auf Weiterwanderung).
Wer bekommt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Wer eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhält, richtet sich maßgeblich nach den Vorschriften für die Niederlassungserlaubnis (§ 9 Abs. 2 S. 1 AufenthG) sowie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU (§ 9a Abs. 2 S. 1 AufenthG). Drittstaatsangehörige, die sich bereits seit mehreren Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Voraussetzungen – Was braucht man für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?
Sowohl bei der Niederlassungserlaubnis als auch bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist die Erlaubnis zu erteilen, wenn:
- Sie seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- Ihr Lebensunterhalt und derjenige Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist,
- Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (Sprachniveau B1),
- Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen,
- keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen und
- Sie über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre mit Ihnen in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen.
Für die Niederlassungserlaubnis ist nach § 9 Abs. 2 S. 1 AufenthG darüber hinaus zusätzlich erforderlich, dass Sie:
- mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
- Ihnen die Beschäftigung erlaubt ist, sofern Sie Arbeitnehmer sind und
- Sie im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist, ebenso wie die befristete Aufenthaltserlaubnis, bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Hierbei ist es ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Form von anwaltlicher Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu durchlaufen. Die Kanzlei Schulte Holthausen als eine auf das Ausländerrecht spezialisierte Kanzlei ist Ihnen hierbei in jeder Lage des Verfahrens behilflich. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.
Formular
Für die Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist zunächst einmal ein formloser schriftlicher Antrag ausreichend. Viele Behörden stellen jedoch auf ihrer Homepage ausführliche Formulare bereit, die online abrufbar sind. Informieren Sie sich hier am besten vorab bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde.
Wichtige Dokumente
Darüber hinaus können weitere Dokumente für den Antrag einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein. Hierzu zählen vor allem:
- Gültiger Nationalpass/Reisepass
- Aufenthaltserlaubnis
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate/letzter Einkommensteuerbescheid der antragstellenden Person oder des Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartners)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Nachweis über Rentenversicherung
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs – Bescheinigung des Sprachniveau B1
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Orientierungskurs
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
Es kann durchaus sinnvoll sein, die erforderlichen Dokumente bereits bei Antragstellung in Kopie an den Antrag anzuhängen, da hierdurch möglicherweise die Bearbeitungszeit stark reduziert werden kann.
Wie lange dauert es, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu bekommen?
Je nach Größe und Auslastung der Ausländerbehörde, kann das Antragsverfahren für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mehrere Wochen bzw. einige Monate dauern. Die Dauer hängt unter anderem aber auch davon ab, ob Sie bereits zeitnah alle relevanten Nachweise vollständig an die für Sie zuständige Ausländerbehörde versandt haben.
Sie können das Antragsverfahren auch mithilfe eines Anwalts für Ausländerrecht durchführen, der über ausreichend Erfahrung verfügt. Auch hierdurch kann sich die Verfahrenslänge verkürzen. Im Falle etwaiger rechtlicher Probleme kann der Rechtsanwalt für Sie in der Sache juristisch vortragen und die Abläufe erfolgen reibungsloser. Zur Not kann eine Untätigkeitsklage oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde angedroht werden.
Wurde die unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Form einer Niederlassungserlaubnis oder der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erteilt, muss noch die Karte von der Bundesdruckerei hergestellt werden. Druck und Zustellung können dann noch mal ca. vier bis acht Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
Muss der unbefristete Aufenthaltstitel verlängert werden?
Wie der Name bereits sagt ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gültig und muss nicht verlängert werden. Einzig die Karte des Aufenthaltstitels ist an das Ablaufdatum des Nationalpasses angepasst. Läuft der Pass also aus, muss dieser in jedem Fall verlängert werden und der Aufenthaltstitel auf den neuen Pass übertragen werden.
Neue Gesetze zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis 2023 – Das Chancenaufenthaltsrecht
Zum 31. Dezember 2022 trat das neue "Chancenaufenthaltsgesetz" in Kraft. Geduldete, die zum Stichtag des 31.10.2022 länger als fünf Jahre in Deutschland leben, bekommen durch das Gesetz eine Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Dadurch wird das Prinzip der „Kettenduldungen“ ersetzt. Hierbei waren Asylsuchende und Geflüchtete lediglich im Besitz einer Duldung, die befristet war und regelmäßig nur für kurze Zeit verlängert wurde. Wenn diese Duldung auslief, musste eine Verlängerung beantragt werden, was zu einer Kette kurzfristiger Aufenthaltsgenehmigungen führte. Dies führte häufig zu Unsicherheit und Instabilität für die betroffenen Personen.
Beim Chancen-Aufenthaltsrecht handelt es sich zunächst um eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“. Innerhalb von 18 Monaten kann man versuchen, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Für die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Sie müssen am Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben.
- Sie müssen ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben.
- Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
- Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt sein.
- Sie dürfen nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben.
Wenn durch die Ausländerbehörde das Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt wurde, können Familienangehörige der Kernfamilie, die mit in der Wohnung des Inhabers leben, auch eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis erhalten, auch wenn sie noch nicht fünf Jahre in Deutschland leben. Darüber hinaus erhält der Inhaber des Chancen-Aufenthaltsrechts eine Beschäftigungserlaubnis, oder, wenn er auf staatliche Hilfe angewiesen ist, Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld).
Um eine Dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten, müssen in den 18 Monaten folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie müssen hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (A2-Niveau) nachweisen.
- Sie müssen die überwiegende eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit nachweisen.
- Sie müssen Ihre Identität klären.
Werden diese Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllt, fällt der Inhaber des Chancen-Aufenthaltsrechts wieder in die Duldung zurück.
Was kostet eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis?
Welche Kosten für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis veranschlagt werden, richtet sich nach der Aufenthaltsverordnung (AufenthV). Dabei ergeben sich für die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU unterschiedliche Kosten.
Die Gebühren für die Niederlassungserlaubnis sind in § 44 AufenthV geregelt. Danach sind folgende Gebühren zu erheben:
- für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 18c Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes) 147 Euro,
- für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) 124 Euro,
- für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 113 Euro.
§ 50 AufenthV regelt Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger. Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Minderjährige gilt gemäß § 50 Abs. 1 S. 2 AufenthV ein reduzierter Satz in Höhe von 55 Euro.
Für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU gilt gemäß § 44a AufenthV eine einheitliche Gebühr von 109 Euro.
Vorteile einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bietet Ihnen eine Vielzahl von Rechten und Vorteilen, wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten möchten. Die wichtigsten Rechte und Vorteile sind:
- Dauerhafter Aufenthalt: Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ermöglicht es Ausländern, dauerhaft in Deutschland zu leben. Im Gegensatz zu befristeten Aufenthaltstiteln ist keine regelmäßige Verlängerung oder Erneuerung erforderlich.
- Arbeitsfreiheit: Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis haben volle Arbeitsfreiheit in Deutschland. Sie können in jedem Job arbeiten, den sie wählen, und sind nicht an bestimmte Arbeitsgenehmigungen oder -beschränkungen gebunden.
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Soziale Absicherung: Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis haben Anspruch auf die gleichen sozialen Leistungen wie deutsche Staatsangehörige. Dies umfasst den Zugang zum deutschen Gesundheitssystem und Bildungseinrichtungen.
- Familienzusammenführung: Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis haben in der Regel das Recht, ihre Familienangehörigen nach Deutschland zu holen und ihnen ähnliche Aufenthaltsrechte zu gewähren.
- Sicherheit und Stabilität: Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bietet Sicherheit und Stabilität, da sie nicht von Änderungen in den Einwanderungsgesetzen oder politischen Entscheidungen abhängig ist. Dies ermöglicht es den Inhabern, langfristige Lebenspläne in Deutschland zu entwickeln.
- Vorbereitung auf die Staatsangehörigkeit: Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sind oft in einer günstigen Position, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, wenn sie die dafür erforderlichen Kriterien erfüllen.
- Freizügigkeit in der EU: Inhabern einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist es gestattet, sich frei in der EU zu bewegen und auch in einem anderen EU-Land bis zu sechs Monate zu leben, ohne die Erlaubnis zu verlieren.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Bei einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland können einige Ausnahmen und Sonderregelungen gelten, abhängig von der individuellen Situation und den Umständen des Antragstellers.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis ohne Sprachniveau B1
Grundsätzlich ist für den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis der Nachweis des Sprachniveaus B1 erforderlich. Dies ist in § 9 Absatz 2 Nr. 7 AufenthG geregelt. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, wie bsw.:
- § 18c Abs. 2 AufenthG: Bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte muss lediglich das Sprachniveau A2 nachgewiesen werden.
- § 21 AufenthG: Für Selbständige werden keine expliziten Anforderungen an Sprachkenntnisse gestellt, sodass das Sprachniveau A1 ausreichend ist.
- § 26 Abs. 3 AufenthG: Für Flüchtlinge und Asylberechtigte gilt der Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Sprachniveau A2.
Ehegatten
Ehepartner deutscher Staatsangehöriger können unter bestimmten Bedingungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, auch wenn sie die fünfjährige Aufenthaltsdauer noch nicht erreicht haben. Der Antrag kann bereits nach drei Jahren gestellt werden. Es sind jedoch ausreichende Sprachkenntnisse nachzuweisen. Dies soll die Familienzusammenführung erleichtern.
Selbständige
Bereits nach drei Jahren kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn man erfolgreich ist und seinen Lebensunterhalt sowie den der Familienangehörigen durch ausreichende Einkünfte sichern kann.
Ausbildung und Studium
Wenn man eine inländische Berufsausbildung oder ein inländisches Studium erfolgreich abgeschlossen hat, seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft (mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung) oder als Forschender besitzt, einen Arbeitsplatz innehat, 24 Monate Pflichtbeiträge in einer Rentenversicherung geleistet hat und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, erhält man eine Niederlassungserlaubnis
Eltern von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit
Als Eltern eines in Deutschland geborenen Kindes gelten ebenfalls vereinfachte Anforderungen zur Erlangung einer Niederlassungserlaubnis. Hierfür ist der Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis vonnöten. Darüber hinaus muss man sich seit drei Jahren in Deutschland aufhalten und es muss Kontakt zum Kind bestehen.
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Wer bereits seit vier Jahren einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft (mit Berufsausbildung oder akademischer Ausbildung) oder als Forschender besitzt, einen Arbeitsplatz innehat, 48 Monate Pflichtbeiträge in einer Rentenversicherung geleistet hat und über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge
Asylberechtigte Personen bzw. anerkannte Flüchtlinge müssen nicht alle der oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Diese Personengruppen müssen ihren Lebensunterhalt lediglich zu 51% durch eigene Einkünfte sichern. Dies bedeutet, dass sie jedenfalls teilweise Leistungen vom Staat beziehen können. Zudem sind Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 ausreichend.
Inhaber einer Blauen Karte EU
Wer eine Blaue Karte EU und einfache Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt, erhält bereits nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis. Zusätzlich muss hierfür noch eine Beschäftigung ausgeübt und Beiträge zu einer Rechtenversicherung geleistet worden sein.
Wer über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, kann eine Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten.
Besondere humanitäre Fälle
Zur Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis müssen Menschen mit Behinderung oder psychischen oder physischen Erkrankungen, ebenfalls nicht alle Voraussetzungen erfüllen. Je nach Art und Grad der Behinderung bzw. Erkrankung kann die Ausländerbehörde Ausnahmen machen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Punkte:
- Lebensunterhalt muss nicht aus eigenen Mitteln gesichert werden
- Keine 60 Monate Beitragszahlungen in die Rentenversicherung notwendig
- Kein Nachweis des Sprachniveaus
- Keine Vorlage des Integrationstests
Auch hier kann es ratsam sein, sich vorab bei der zuständigen Ausländerbehörde zu informieren, oder professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist, in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie Fragen dazu haben, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.
Kanzlei Schulte Holthausen – Ihr Experte für die Erlangung eines unbefristeten Aufenthaltstitels
Die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist ein wichtiger Schritt für Menschen, die langfristig in Deutschland bleiben möchten. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu durchlaufen. Die Kanzlei Schulte Holthausen ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und weiteren Aufenthaltstiteln. Wir stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.
Als eine auf das Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei bieten wir Ihnen eine auf Sie abgestimmte Betreuung im gesamten Antragsverfahren sowie bei der Klärung aller rechtlich relevanten Fragen rund um die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wir prüfen sorgfältig anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie die relevanten Voraussetzungen erfüllen. Wird die Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis verweigert oder zurückgenommen, klären wir dies für Sie mit der zuständigen Ausländerbehörde.