Unionsbürger - Was bedeutet dieser Status und wer verfügt über ihn?

Autorin: Rechtsanwältin Sophie Reiche

Neben der deutschen, französischen oder spanischen Staatsbürgerschaft liegt auf dem Gebiet der Europäischen Union noch eine zusätzliche Bürgerschaft vor: Die sogenannte Unionsbürgerschaft verlangt von den Trägern dieses Status' keine Beantragung und so leben die meisten Bewohner der Mitgliedsstaaten der EU mehr oder minder in dem Wissen, eine Ergänzung zu ihrer Staatsangehörigkeit zu besitzen. Welche Rechte mit der Unionsbürgerschaft einhergehen, ist vielen jedoch nicht bekannt bzw. sie nutzen diese Rechte, ohne zu wissen, dass diese auf ihrer Eigenschaft als Unionsbürger beruhen.

Wie werde ich Unionsbürger?

Die Unionsbürgerschaft ergibt sich aus der Angehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Sind Sie also etwa deutscher Staatsbürger oder eine spanische Staatsbürgerin, so sind Sie automatisch auch Unionsbürger/in, ohne hierfür einen Antrag stellen zu müssen. Die nationale Staatsbürgerschaft wird jedoch nicht ersetzt, sondern nur ergänzt. Im Detail bestimmen die Mitgliedsstaaten selber, welchen ihrer Staatsbürger auch die Unionsbürgerschaft verliehen wird, was vor allem bei außereuropäischen Gebieten problematisch ist. Somit sind etwa die Einwohner der Färöerinseln, die zu Dänemark gehören, keine Unionsbürger. Dahingegen steht es einer Unionsbürgerschaft nicht entgegen, wenn eine Person zusätzlich eine weitere Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzt.

Die Unionsbürgerschaft führt zu einer Reihe von Rechten, die wir heute ganz selbstverständlich wahrnehmen. Hierzu gehört etwa die sogenannte Freizügigkeit. Dies bedeutet, dass Sie sich auf dem Gebiet der EU frei bewegen, für einen gewissen Zeitraum aufhalten und in einen anderen Mitgliedsstaat ohne Visum einreisen können. Zudem dürfen Sie in anderen Staaten der EU arbeiten, Dienstleistungen anbieten oder etwa ein Unternehmen gründen. Für Deutschland ist Näheres im Freizügigkeitsgesetz geregelt.

Daneben besteht ein Diskriminierungsverbot für Bürger der EU. Dies bedeutet, dass niemand aufgrund seiner Staatsangehörigkeit schlechter gestellt werden darf. So ist es etwa unzulässig, für EU-ausländische Firmen Gebühren zu erheben, die deutsche Unternehmen nicht zahlen müssen. Aufgrund dieser Gleichbehandlung ist es EU-Bürgern zudem möglich, in Deutschland Sozialleistungen zu beziehen. Hierzu bestehen jedoch vor allem zeitlich gesehen einige Ausnahmen. So können einer Person Sozialleistungen in den ersten drei Monaten nach ihrer Einreise in ein anderes europäisches Land verwehrt werden. Zudem ist vor allem für Arbeitssuchende, Nicht-Erwerbstätige und Personen ohne materielles Freizügigkeitsrecht der Anspruch auf Sozialleistungen eingeschränkt. Näheres klären wir mit Ihnen gerne in einem Einzelfallgespräch.

Gibt es einen Familiennachzug für Unionsbürger?

Aus dem Recht auf Freizügigkeit leitet sich das Recht auf Familiennachzug innerhalb der EU ab. Ansonsten bestünde etwa für einen deutschen Arbeitnehmer, der eine gut bezahlte Stelle in Portugal antreten könnte und verheiratet ist sowie zwei Kinder hat, jedenfalls praktisch ein Freizügigkeitshindernis. Denn ohne seine Familie würde er wahrscheinlich nicht nach Portugal ziehen. Die Ehefrau und die Kinder (ebenfalls Unionsbürger) dürfen also nachziehen. Dass der Deutsche seinen Job in Portugal ausüben kann, ist hierbei jedoch nicht der Zweck des Familiennachzugs. Vielmehr soll das Familienleben aufrechterhalten werden. Ob die Ehefrau selbst über genügend finanzielle Mittel verfügt, in Portugal ebenfalls eine Arbeit gefunden hat oder portugiesisch spricht, ist übrigens nicht von Belang.

Nahezu Gleiches gilt, wenn der Deutsche mit einer Nicht-EU-Bürgerin verheiratet ist. Auch sie darf nachziehen und erhält als Familienangehörige eines Unionsbürgers eine sogenannte Aufenthaltskarte EU. Andererseits ist Ihre Freizügigkeit an die des deutschen Ehemannes geknüpft. Sie kann also nicht selbstständig reisen oder in einem anderen EU-Staat eine Arbeit aufnehmen.

Dass der Familiennachzug reibungslos funktioniert, ist sehr wichtig, da Ihre Familie ansonsten in verschiedenen Ländern verstreut lebt und Ihr Familienleben so erheblich gestört wird. Falls also Fragen oder Probleme zum Familiennachzug innerhalb der EU auftreten, setzen Sie sich bitte mit unserer Kanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig und Salzgitter in Verbindung. Wir unterstützen Sie gerne.

Kanzlei Schulte Holthausen - Fachkompetente Beratung zum Ausländerrecht

In Braunschweig und Salzgitter angesiedelt, verfügt die Kanzlei Schulte Holthausen doch über einen weiten Überblick über das gesamte Gebiet der Europäischen Union - jedenfalls in rechtlicher Hinsicht. Sollten Sie also eine Frage zu Ihren Rechten als Unionsbürger, zum Aufenthaltsrecht oder zum Familiennachzug haben, so zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Autorin: Rechtsanwältin Sophie Reiche

Die Verfasserin arbeitet als angestellte Rechtsanwältin bei der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen, die in Niedersachsen spezialisiert auf den Rechtsgebieten des Strafrechts und des Ausländerrechts arbeitet. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei kann hierbei aus den Erfahrungswerten von mehreren 1000 gerichtlichen Verfahren im Strafrecht und im Ausländerrecht schöpfen und verfügt überregional über einen hervorragenden Ruf.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

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