Visumverfahren Deutschland - Wege zum begehrten Aufenthaltstitel

Autorin: Rechtsanwältin Sophie Reiche

Reisen, Verwandte besuchen oder arbeiten in Deutschland? All dies geht zumeist nicht, ohne zuvor ein Visumverfahren durchlaufen zu haben. Da es hierzu jedoch einige Ausnahmen gibt und zahlreiche Dokumente zusammengestellt werden müssen, um das begehrte Dokument zu erlangen, ist das Ausländerrecht diesbezüglich sehr kompliziert - von weitergehenden Fragen etwa im Einwanderungsrecht oder Asylrecht ganz zu schweigen. Bei Fragen zu Ihrem Visum wenden Sie sich daher an unsere Kanzlei in Salzgitter und Braunschweig.

Wie läuft die Beantragung eines Visums ab?

Sie müssen Ihr Visum im Normalfall vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat oder u.U. Servicecenter) in Ihrem Heimatland beantragen. Ausgenommen sind hier etwa EU-Bürger, die kein Visum zur Einreise benötigen. Mit einigen Staaten wurden zudem bilaterale Abkommen geschlossen, so dass eine visafreie Einreise bis zu 90 Tagen möglich ist. Noch weiter gehen Abkommen, durch die ein Visum nach der zunächst visafreien Einreise für einen verlängerten Aufenthalt bis zu 180 Tagen direkt in Deutschland beantragt werden kann. Dies ist etwa für Japan, die USA oder Australien der Fall. Zudem ist in einigen Fällen Asylrecht anwendbar, so dass Asylsuchende, die beispielsweise in ihren Heimatländern verfolgt wurden, durch einen positiv beschiedenen Antrag auf Asyl eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis erhalten und hier somit kein Visum erforderlich ist.
Wurde mit Ihrem Heimatstaat kein Abkommen geschlossen und planen Sie einen Kurzaufenthalt in Deutschland für bis zu 90 Tage, zum Beispiel um zu reisen oder Bekannte zu besuchen, so müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen. Dieses berechtigt Sie, auch in andere Staaten des Schengen-Raums wie etwa Belgien, Frankreich oder Spanien einzureisen.

Für längere Aufenthalte etwa zur Arbeitsaufnahme oder zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland wird zunächst ebenfalls ein Visum benötigt, welches sich jedoch "Nationales Visum" nennt. Das Visum ist trotzdem für 90 gültig und muss dann in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde zum Beispiel in eine Aufenthaltserlaubnis oder in eine Blaue Karte EU umgewandelt werden.

Wie lange dauert ein Visumverfahren?

Diese Frage ist nicht einheitlich zu beantworten. Der Zeitraum hängt von den benötigten Unterlagen, die eventuell zuvor noch beantragt werden müssen, sowie der Anzahl und Mitarbeiterzahl der jeweiligen Botschaften und Konsulate in Ihrem Heimatland ab. Zudem ist entscheidend, wie viele Ihrer Landsleute zum Zeitpunkt der Antragsstellung ebenfalls nach Deutschland reisen möchten. Beachten Sie, dass in einigen Staaten Termine für das Visumverfahren vergeben werden.

Am besten informieren Sie sich zunächst ausführlich über alle benötigten Unterlagen, halten Ihren Reisepass sowie das Antragsformular bereit und lassen sich schnellstmöglich einen Termin geben, falls dies in Ihrem Land notwendig ist. Die Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretung nehmen dann eine Prüfung Ihrer Unterlagen vor und entscheiden, ob Ihnen ein Visum erteilt wird oder nicht. Dafür wird Ihr Reisepass zunächst einbehalten.

Ist eine Terminvergabe notwendig und benötigen besonders viele Ihrer Landsleute ein Visum für Deutschland kann sich das Verfahren über einige Monate hinziehen. Weniger hoch frequentierte Botschaften benötigen dahingegen nur einige Tage oder wenige Wochen, um Ihr Visum fertigzustellen, vor allem wenn es sich um einen kurzen Aufenthalt bis zu 90 Tage handelt. Die Bearbeitung Nationaler Visa dauert wiederum länger, da hierbei etwa die Ausländerbehörde eingeschaltet werden muss. Der Zeitraum lässt sich jedoch unter Umständen durch eine sogenannte Vorabzustimmung der Ausländerbehörde verkürzen. Dies ist insbesondere möglich, wenn Sie dringend nach Deutschland reisen müssen und die Wartezeit zur Visumerstellung nicht abwarten können. Ein Anspruch auf die Zustimmung der Ausländerbehörde vor Beantragung Ihres Visums besteht jedoch nicht.

Was kostet ein Visum?

Die Beantragung des Schengen-Visums kostet aktuell 60 Euro. Hierbei können zudem Servicegebühren hinzukommen. Andererseits sind im Falle einiger Staaten Visumerleichterungen denkbar. Das Nationale Visum ist teurer und kostet derzeit 75 Euro.

Wie wird die Familienzusammenführung im Visumverfahren behandelt?

Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig und Salzgitter auch gerne, wenn Sie Fragen zum Familiennachzug haben, also etwa Ihr Mann bereits in Deutschland lebt und arbeitet und Sie gerne ebenfalls dorthin ziehen möchten. Hierzu wird Ihnen oder Ihren Kindern ein Nationales Visum zum Zwecke des Familiennachzugs ausgestellt. Hierbei kann sich das Visumverfahren unter Umständen als schwierig gestalten, etwa wenn die Ehe von den deutschen Behörden angezweifelt wird oder Sie über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen. Hierzu gibt es aber Lösungen bzw. Ausnahmen, die wir gerne näher mit Ihnen besprechen.

Kanzlei Schulte Holthausen - Ihre Experten für Ausländerrecht

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung Ihres Visums benötigen oder ein Visaantrag bereits abgelehnt wurde, so wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig und Salzgitter. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Ausländerrecht und hier vor allem im Einwanderungsrecht und Asylrecht. Auch bei allen anderen Fragen zu Visabestimmungen steht Ihnen ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei gerne beratend zur Seite.

Autorin: Rechtsanwältin Sophie Reiche

Die Verfasserin arbeitet als angestellte Rechtsanwältin bei der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen, die in Niedersachsen spezialisiert auf den Rechtsgebieten des Strafrechts und des Ausländerrechts arbeitet. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei kann hierbei aus den Erfahrungswerten von mehreren 1000 gerichtlichen Verfahren im Strafrecht und im Ausländerrecht schöpfen und verfügt überregional über einen hervorragenden Ruf.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

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