Cyberkriminalität– Herausforderungen im digitalen Zeitalter

Eine dunkel gekleidete Person sitzt vor einem Laptop

Autor: Rechtsanwalt und Strafverteidiger - Roland Schulte Holthausen

Haben Sie oder ein Familienmitglied eine Anklage wegen einer Straftat im Bereich der Cyberkriminalität erhalten? Oder sind Sie selber Opfer eines Hackerangriffs geworden? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir informieren Sie darüber, welche Arten von Cyberkriminalität es gibt und wie Sie sich effektiv vor Cyberangriffen schützen können.

 

II. Die wichtigsten Punkte in Kürze

  • Cyberkriminalität meint kriminelle Handlungen, die mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie begangen wird.
  • Es wird unterschieden zwischen Cyberkriminalität im engeren Sinn und Cyberkriminalität im weiteren Sinn.
  • Bei Cyberkriminalität im engeren Sinne werden Computer und Netzwerke direkt angegriffen.
  • Bei Cyberkriminalität im weiteren Sinne wird das Internet als Werkzeug zur Begehung traditioneller Straftaten genutzt.
  • In der digitalisierten Welt gewinnt Cyberkriminalität immer mehr an Bedeutung.
  • Cyberkriminalität ist vorwiegend im Strafgesetzbuch, im IT-Sicherheitsgesetz sowie im Netzwerkdurchsuchungsgesetz geregelt.
  • Insbesondere das Darknet dient als einer der Tatorte für Cyberkriminalität.
  • Die Gefährlichkeit von Cyberkriminalität liegt insbesondere in der globalen Reichweite sowie der Vielzahl der Angriffsmöglichkeiten der Täter.

 

III. Definition - Was ist Cyberkriminalität?

Cyberkriminalität umfasst alle kriminellen Handlungen, die mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie und Computern durchgeführt werden. Dabei reicht das Spektrum von einfachen Verstößen wie dem illegalen Download von Musik bis hin zu komplexen Angriffen auf Unternehmensnetzwerke und staatliche Infrastrukturen. Täter passen sich dabei schnell an technische und gesellschaftliche Veränderungen an, operieren weltweit und greifen dort an, wo sie finanziell den größten Gewinn erwarten. Im Wesentlichen lassen sich zwei Hauptkategorien unterscheiden: Cyberkriminalität im engeren Sinn und Cyberkriminalität im weiteren Sinn.

 

Cyberkriminalität im engeren Sinne

Unter Computerkriminalität im engeren Sinn versteht man Delikte, bei denen Computer oder Netzwerke direkt angegriffen werden. Diese Art der Kriminalität zielt darauf ab, IT-Systeme zu manipulieren, zu beschädigen oder unbefugt auf Daten zuzugreifen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Hacking: Unbefugtes Eindringen in Computersysteme, um Daten zu stehlen, zu verändern oder zu zerstören (Ausspähen und Abfangen von Daten, §§ 202a-202d StGB).
  • Malware: Verbreitung von schädlicher Software wie Viren, Würmern oder Trojanern, die Daten beschädigen oder stehlen und Computersysteme lahmlegen können (Datenveränderung/Computersabotage, §§ 303a,303b StGB).
  • Denial-of-Service (DoS) Angriffe: Angriffe, die darauf abzielen, einen Dienst oder eine Website durch Überlastung unerreichbar zu machen.
  • Phishing: Täuschungstechniken, bei denen Kriminelle sich als vertrauenswürdige Stellen ausgeben, um sensible Informationen wie Passwörter oder Kreditkartendaten zu erhalten.
  • Ransomware: Ransomware ist eine schädliche Software, die Dateien eines Opfers verschlüsselt und Lösegeld für deren Entschlüsselung fordert. Das Ziel dieser Angriffe sind häufig Unternehmen, die Verwaltung oder andere Organisationen.

Diese Formen der Cyberkriminalität zielen direkt auf die Infrastruktur der betroffenen Systeme ab und können erhebliche wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Schäden verursachen.

 

Cyberkriminalität im weiteren Sinne

Computerkriminalität im weiteren Sinn umfasst kriminelle Handlungen, bei denen das Internet oder Computersysteme als Werkzeug zur Durchführung traditioneller Straftaten genutzt werden. Dies sind also Taten, die grundsätzlich auch in der analogen Welt begangen werden könnten. Dies schließt vor allem ein:

  • Betrug: Internetbetrug, bei dem Täter falsche Identitäten verwenden, um finanziellen Gewinn zu erzielen. Beispiele sind Romance-Scams, Pyramiden- und Schneeballsysteme, betrügerische Investmentangebote oder Online-Handelsbetrug.
  • Identitätsdiebstahl: Die unerlaubte Nutzung personenbezogener Daten, um Identitätstäuschung oder finanzielle Transaktionen im Namen des Opfers durchzuführen.
  • Austausch illegaler Inhalte: Verbreitung illegaler Inhalte wie Kinderpornografie, gewaltverherrlichendem Material oder Hasspropaganda.
  • Cyber-Stalking und Mobbing: Belästigung und Bedrohung von Einzelpersonen über das Internet, oft mit schwerwiegenden psychologischen Folgen für die Opfer.
  • Vertrieb verbotener Substanzen: Hierzu zählt insbesondere der Handel mit Betäubungsmitteln.
  • Urheberrechtsverletzungen: Illegales Herunterladen, Verbreiten oder Verkaufen von urheberrechtlich geschützten Materialien wie Musik, Filmen, Software und Büchern.

Diese Art der Kriminalität nutzt die Anonymität und Reichweite des Internets, um traditionelle Verbrechen auf neue, oft globalere Weise zu begehen.

 

IV. Cyberkriminalität und die deutsche Gesetzgebung

Ein Richterhammer stet vor einem Laptop und im Hintergrund lassen sich Unterlagen erkennen.

Die Strafverfolgung in der Cyberkriminalität basiert auf verschieden gesetzlichen Grundlagen.

Cyberkriminalität ist eine wachsende Bedrohung in der modernen, digitalisierten Welt. Sie umfasst eine Vielzahl krimineller Handlungen, die über das Internet oder durch den Einsatz von Computern und Informationstechnologie durchgeführt werden. Die deutsche Gesetzgebung hat auf diese Herausforderungen reagiert und eine Reihe von rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um Cyberkriminalität effektiv zu bekämpfen und die IT-Sicherheit zu stärken.

Die Bekämpfung von Cyberkriminalität in Deutschland basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält spezifische Bestimmungen, die auf Cyberkriminalität abzielen. Beispielsweise stellt § 202a StGB das Ausspähen von Daten unter Strafe, während § 303a StGB die Datenveränderung kriminalisiert. Darüber hinaus gibt es weitere relevante Paragraphen wie § 263a StGB, der den Computerbetrug behandelt, und § 269 StGB, der die Fälschung beweiserheblicher Daten sanktioniert.

Neben dem Strafgesetzbuch spielen auch spezielle Gesetze eine wichtige Rolle. Das IT-Sicherheitsgesetz, das 2015 in Kraft trat und 2021 erweitert wurde, verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und IT-Sicherheitsvorfälle zu melden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zielt darauf ab, Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte auf sozialen Netzwerken zu bekämpfen, indem es Betreiber verpflichtet, rechtswidrige Inhalte schnell zu entfernen und regelmäßige Berichte über den Umgang mit Beschwerden zu veröffentlichen.

Die deutsche Gesetzgebung sieht nicht nur strafrechtliche Sanktionen vor, sondern auch präventive Maßnahmen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung der IT-Sicherheit in Deutschland. Es unterstützt sowohl staatliche Institutionen als auch private Unternehmen bei der Abwehr von Cyberangriffen und der Umsetzung von Sicherheitsstandards. Das BSI fungiert zudem als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheitsvorfälle und bietet umfangreiche Informations- und Beratungsdienste an.

Auch die Polizei hat spezialisierte Einheiten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, wie die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC). Diese Einheiten sind auf die Ermittlung und Verfolgung von Cyberstraftaten spezialisiert und arbeiten eng mit internationalen Partnern zusammen, um grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Deutschland ist Mitglied in verschiedenen internationalen Organisationen und Abkommen, die sich mit der Bekämpfung von Cyberkriminalität befassen. Dazu gehören die Europol-Einheit EC3 (European Cybercrime Centre) und das Budapester Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität, das als erstes internationales Abkommen spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität festlegt.

Darüber hinaus unterstützt auch Interpol, die als Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation agiert, die Stärkung internationaler Zusammenarbeit der nationalen Polizeibehörden. Dabei hilft Interpol insbesondere beim Austausch nationaler Informationen und bietet zudem viel technische sowie operative Unterstützung.

 

V. Das Darknet als Tatort für Cyberkriminalität

Das Darknet dient bei Cyberkriminalität als eine anonyme und schwer zugängliche Plattform, die Kriminellen verschiedene Möglichkeiten bietet, illegale Aktivitäten auszuführen. Hier sind einige spezifische Verwendungszwecke des Darknets im Kontext der Cyberkriminalität:

 

Marktplätze für illegale Waren und Diensthandlungen

  • Drogenhandel: Das Darknet ist bekannt für den Verkauf von illegalen Drogen, die anonym und oft unter dem Schutz von Kryptowährungen gehandelt werden.
  • Waffenhandel: Kriminelle nutzen das Darknet, um Waffen und Munition zu kaufen und zu verkaufen, ohne im Besitz einer Waffenbesitzerlaubnis o. ä. zu sein.
  • Falschgeld und gefälschte Dokumente: Hier können gefälschte Pässe, Führerscheine und Währungen erworben werden.

Verbreitung von Schadsoftware

  • Malware: Kriminelle verkaufen oder tauschen Schadsoftware wie Viren, Trojaner und Ransomware im Darknet.
  • Exploit-Kits: Werkzeuge, die Schwachstellen in Software ausnutzen, werden hier gehandelt, um gezielte Angriffe zu ermöglichen.

Datenhandel

  • Gestohlene Daten: Persönliche Daten, Kreditkarteninformationen, Login-Daten und andere sensible Informationen werden im Darknet gehandelt.
  • Identitätsdiebstahl: Komplettpakete mit persönlichen Informationen, die es ermöglichen, Identitäten zu stehlen und für betrügerische Zwecke zu nutzen, sind im Darknet verfügbar.

Dienstleistungen für Cyberkriminalität

  • Hacking-Dienste: Professionelle Hacker bieten ihre Dienste an, um Systeme zu infiltrieren, Daten zu stehlen oder Netzwerke lahmzulegen.
  • DDoS-Attacken: Dienstleistungen, um gezielte Denial-of-Service-Angriffe gegen Websites und Netzwerke durchzuführen, können im Darknet gebucht werden.

Kommunikationsplattformen

  • Anonyme Kommunikation: Kriminelle nutzen das Darknet, um anonym zu kommunizieren und sich zu koordinieren, ohne die Gefahr, von Strafverfolgungsbehörden überwacht zu werden.
  • Foren und Diskussionsgruppen: Hier tauschen sich Kriminelle über neue Techniken, Schwachstellen und andere relevante Themen aus.

Finanztransaktionen

  • Kryptowährungen: Das Darknet nutzt häufig Kryptowährungen wie Bitcoin, um anonyme und schwer nachverfolgbare Transaktionen durchzuführen, die bei illegalen Geschäften unerlässlich sind.

 

VI. Warum ist Cyberkriminalität so gefährlich?

Cyberkriminalität ist äußerst gefährlich aus mehreren Gründen, die sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen und staatliche Institutionen betreffen. Die Gefahren resultieren aus der Reichweite, den Auswirkungen und der Anonymität, die mit cyberkriminellen Aktivitäten verbunden sind.

Die Gefahr liegt insbesondere in ihrer globalen Reichweite, der Anonymität der Täter, der Vielfalt der Angriffsmethoden, den potenziell enormen finanziellen und reputativen Schäden sowie der Bedrohung der nationalen Sicherheit und der persönlichen Privatsphäre. Diese Faktoren machen Cyberkriminalität zu einer ernsthaften und komplexen Herausforderung für Einzelpersonen, Unternehmen und Staaten weltweit.

 

VII. Welche Strafe droht bei Cyberkriminalität?

Eine Person mit Kapuze sitzt in Handschellen vor einem Laptop und hält in der rechten Hand deinen USB Stick.

Das Strafmaß in dem Bereich der Cyberkriminalität kann stark variieren.

In Deutschland werden Straftaten im Bereich der Cyberkriminalität streng geahndet, und die möglichen Strafen variieren je nach Schwere und Art des Delikts. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) enthält eine Vielzahl von Paragraphen, die sich speziell mit Cyberkriminalität befassen und entsprechende Sanktionen vorsehen.

Zu den häufigsten Delikten im Bereich der Cyberkriminalität gehören das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), die Datenveränderung (§ 303a StGB) und der Computerbetrug (§ 263a StGB). Das Ausspähen von Daten, bei dem ein Täter sich unbefugten Zugang zu besonders gesicherten Daten verschafft, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Datenveränderung, bei der Daten gelöscht, unterdrückt, unbrauchbar gemacht oder verändert werden, wird ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Schwerwiegendere Vergehen wie der Computerbetrug, bei dem durch Manipulation eines Computerprogramms ein Vermögensschaden verursacht wird, können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Besonders schwere Fälle, beispielsweise wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder eine große Anzahl von Daten betroffen ist, können zu höheren Strafen führen.

Das Hacking, also das unbefugte Eindringen in ein Computersystem, fällt unter § 202b StGB und wird ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Handel mit illegalen Gütern oder Dienstleistungen im Darknet, wie Drogen oder Waffen, kann je nach Delikt zu erheblich längeren Haftstrafen führen.

Zudem gibt es spezifische Strafverschärfungen bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen, wie Energieversorger oder Krankenhäuser. Diese Delikte werden besonders schwer geahndet, da sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung in erheblichem Maße gefährden können.

Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz durch die Geschädigten. Unternehmen und Einzelpersonen können gegen Täter vorgehen und finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden verlangen.

Die deutschen Gesetze zur Cyberkriminalität sind darauf ausgelegt, sowohl präventiv zu wirken als auch effektiv gegen Täter vorzugehen. Die Strafen sollen abschreckend wirken und die Sicherheit in der digitalen Welt gewährleisten.

 

VIII . Wo kann ich Cyberkriminalität melden?

Cyberkriminalität kann in Deutschland bei verschiedenen Stellen gemeldet werden. Die Polizei ist die erste Anlaufstelle für die Anzeige von Cyberstraftaten. Betroffene können sich an die örtliche Polizeidienststelle wenden oder online eine Anzeige erstatten. Zudem gibt es das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheitsvorfälle fungiert. Auch die Internetwache der Polizei bietet die Möglichkeit, Vorfälle online zu melden.

Unternehmen und Institutionen können sich bei der Allianz für Cyber-Sicherheit umfassend informieren.

 

IX. Wie kann ich mich vor Cyberkriminalität schützen?

Zum Schutz vor Cyberkriminalität können Sie einige wichtige Punkte beachten.

  • Starke Passwörter verwenden
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren
  • Regelmäßige Software-Updates durchführen
  • Antivirensoftware und Firewalls nutzen
  • Sichere Netzwerke nutzen
  • Regelmäßige Backups durchführen
  • Verschlüsselung verwenden
  • Zugriffsrechte einschränken
  • Sicherheitsvorfälle melden
  • Sichere Zahlungsmethoden nutzen und Transaktionen kontrollieren

Darüber hinaus ist es wichtig, vor allem auch in Unternehmen das Sicherheitsbewusstsein, z. B. durch Schulungen, zu schärfen und Sicherheitsrichtlinien festzulegen. Hierdurch können vor allem Phishing und Social Engineering schneller erkannt und verhindert werden. Im privaten Bereich ist es auch wichtig, Kinder, Jugendliche und technisch nichtversierte Personen über die Gefahren des Internets aufzuklären und ihnen sichere Online-Praktiken beizubringen.

 

X. Kanzlei Schulte Holthausen – Ihre Experten für Cyberkriminalität

Wenn gegen Sie der Verdacht einer Straftat im Bereich der Cyberkriminalität besteht oder Sie bereits eine Anklageschrift erhalten haben, gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Wir raten Ihnen in einem solchen Fall dringend dazu, möglichst zeitnah eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Sie sollten sich an die Kanzlei Schulte Holthausen wenden, noch bevor Sie eine Einlassung gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft abgeben.

Außerdem laufen unter Umständen auch Rechtsmittelfristen: Wenn gegen Sie beispielsweise ein Strafbefehl ergangen sein sollte, so können Sie hiergegen nur innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen vorgehen. In einigen Fällen kann zudem eine Pflichtverteidigung in Betracht kommen – auch insoweit beraten wir Sie gerne über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns, damit wir nach erfolgter Akteneinsichtnahme gemeinsam eine Verteidigungsstrategie für Ihren speziellen Fall ausarbeiten können.

Auch wenn Sie selbst Opfer von Cyberkriminalität geworden sind, stehen wir von der Kanzlei Schulte Holthausen Ihnen ebenso mit unserer fachlichen Expertise zur Seite. Wie beraten Sie zudem zu möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen.

Wir von der Kanzlei Schulte Holthausen, mit Sitz in Salzgitter und Braunschweig, sind auf das Strafrecht spezialisiert und verfügen über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung während des gesamten Verfahrens und erarbeiten gemeinsam eine auf Sie abgestimmte Strategie. Kontaktieren Sie uns daher gerne telefonisch oder per E-Mail und wir finden gemeinsam eine für Sie geeignete Lösung.

 

 

Autor: Strafverteidiger Roland Schulte Holthausen

Rechtsanwalt und Experte für Ausländerrecht Roland Schulte Holthausen hat Rechtswissenschaften in Bochum, Salzburg und Münster studiert. Nach anfänglicher Tätigkeit als Dozent in der Juristenausbildung und Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht hat er sich frühzeitig auf das Rechtsgebiet des Ausländerrechts spezialisiert. Seit der Kanzleigründung Anfang des Jahres 2016 hat das Kanzleiteam in über 1000 Fällen die Rechte von Mandanten in ausländerrechtlichen Mandanten vertreten. Die Kanzlei verfügt auf dem Rechtsgebiet des Ausländerrechts über einen hervorragenden überregionalen Ruf.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

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