Die Fiktionsbescheinigung

Autorin: Rechtsanwältin Sophie Reiche

Sie können als Ausländer in Deutschland mit einer Fiktionsbescheinigung das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nachweisen. Der vorläufige Charakter dieser Bescheinigung entsteht, weil die Ausländerbehörde zwischenzeitig noch über einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis entscheidet. Wenn man so will, sind Fiktionsbescheinigungen Zwischenverfügungen mit Nachweisfunktion. Sie gelten, bis der gestellte Antrag beschieden worden ist. Die kompliziertere Bezeichnung mit dem Begriff "Fiktion" bezieht sich auf die rechtliche Annahme zur Fortgeltung eines bisherigen Aufenthaltsrechts bis zur endgültigen Behördenentscheidung.

II. Die wichtigsten Punkte in Kürze

  • Mit Fiktionsbescheinigungen bleibt der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland weiterhin dokumentiert. Bis zur endgültigen Entscheidung über den maßgeblichen Aufenthaltstitel ist das Aufenthaltsrecht vorläufig.
  • Fiktionsbescheinigungen sind Nachweise zum vorläufigen Aufenthaltsrecht. Sie begründen dieses vorläufige Aufenthaltsrecht nicht. Deshalb kann eine fehlerhafte Bescheinigung dieser Art kein vorläufiges Aufenthaltsrecht entstehen lassen.
  • Es gibt fünf verschiedene Ausstellungsformen für Fiktionsbescheinigungen. Dabei ist wichtig, nach welcher Rechtsgrundlage exakt die Bescheinigung ausgestellt wurde, weil daran unter anderem die Möglichkeit zur Wiedereinreise nach Ausreise abhängt.
  • Fiktionsbescheinigungen können nur dann ausgestellt werden, wenn der Aufenthalt in Deutschland zum Zeitpunkt des Antrags auf die Erteilung oder die Verlängerung eines Aufenthaltstitels rechtmäßig war.

 

III. Wichtige Information

Fiktionsbescheinigungen dienen Ausländern in Deutschland als Nachweis über das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts. Sie schaffen eine Rechtssicherheit im Sinne eines Nachweises, bis über einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels entschieden wird. Rechtlich gesehen dokumentiert die Bescheinigung die vorläufige Aufenthaltsberechtigung lediglich, sie begründet sie aber nicht.

IV. Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Während eines laufenden Antrags kann ein vorläufiges Aufenthaltsrecht ausgestellt werden.

Wer sich als Ausländer oder Ausländerin in Deutschland aufhält, und die Erteilung/die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis/einer Niederlassungserlaubnis beantragt hat, bewegt sich aufenthaltsrechtlich nicht in einem rechtsfreien Raum, solange über den Antrag noch nicht entschieden ist. Hier besteht ein vorläufiges Aufenthaltsrecht für die Dauer des laufenden Antrags. Bei einer Kontrolle könnten Betroffene ihr Aufenthaltsrecht aber nicht nachweisen. Fiktionsbescheinigungen vermeiden diesen Zustand. Sie weisen das bestehende vorläufige Aufenthaltsrecht nach, bis die Behörde über den Antrag entschieden hat.

Dabei sollten Sie wissen: Fiktionsbescheinigungen haben nur eine Nachweisfunktion. Sie dienen der Dokumentation des vorläufigen Aufenthaltsrechts nach § 81 Absatz 3 oder 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Sie bilden keinen eigenen Aufenthaltstitel.

 

V. Wer kann Fiktionsbescheinigungen bekommen?

Im Zentrum bei der Erteilung von Fiktionsbescheinigungen steht § 81 AufenthG mit den Absätzen 3 bis 7. Um diese Vorschrift zu verstehen, ist es besonders wichtig, die verschiedenen Ausländergruppen zu unterscheiden:

Unionsbürgern, Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums und den bei ihnen lebenden Familienangehörigen werden keine Fiktionsbescheinigungen erteilt. Ihr Aufenthaltsrecht ergibt sich bereits auf europarechtlicher Basis. Familienangehörige, die keine Staatsangehörigkeit aus dem EWR-Bereich haben, können Fiktionsbescheinigungen als Nachweis für den Zeitraum beantragen, bis ihr Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium erstellt ist.

Schweizer und Schweizerinnen erhalten aufgrund spezifischer Abkommen auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis-CH. Gleichzeitig mit diesem Antrag werden ihnen kostenfrei Fiktionsbescheinigungen ausgestellt.

Einige Besonderheiten können bei türkischen Staatsangehörigen gelten. Diese sollten sich zum Thema beraten lassen, weil es unterschiedliche Regelungen gibt, die den jeweiligen Aufenthaltsstatus bestimmen.

Fiktionsbescheinigungen spielen für die Menschen aus der Ukraine eine Rolle. Auch hier überbrücken sie als Nachweis die Zeit, bis der Antrag auf den Aufenthaltstitel entschieden ist.

 

VI. In welchen Varianten werden Fiktionsbescheinigungen erteilt?

Die Fiktionsbescheinigung wird grundsätzlich in fünf Varianten erteilt:

  1. Der fiktiv erlaubte Aufenthalt nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG. Hier beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, einen Aufenthaltstitel. Mit der Fiktionsbescheinigung entsteht in diesem Fall eine Erlaubnisfiktion.

Unter diese Regelung fallen die Staatsangehörigen verschiedener Länder wie Australien, Japan, Israel, Kanada, Neuseeland, Südkorea, USA und einige mehr. Ebenso werden Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel aus einem Schengen-Staat mit dieser Regelung begünstigt. Die hier begünstigte Personengruppe hat die Besonderheit, dass sie sich bis zu 90 Tagen visumsfrei in Deutschland aufhalten kann. In diesem Zeitraum kann dann auch eine Aufenthaltserlaubnis für einen verlängerten Aufenthalt in Deutschland beantragt werden.

Komplex ist die Abgrenzung zu Menschen, die visumfrei für 90 Tage nach Deutschland eingereist sind (man nennt sie Positivstaater) und mit diesem Status eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wer bei der Einreise bereits beabsichtigt hatte, länger zu bleiben, verliert bei dieser Personengruppe das Privileg, ohne Visum einreisen zu dürfen. Der Aufenthalt in Deutschland wird deshalb illegal.

  1. Die fiktive Aussetzung der Abschiebung nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG. Man spricht bei diesem Fall von einer Duldungsfiktion. Wer aus dem begünstigten Personenkreis heraus erst nach Ablauf der 90 Tage einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt, hält sich nicht mehr rechtmäßig in Deutschland auf. Der Aufenthalt wurde lediglich weiter geduldet, es besteht eine grundsätzliche Ausreisepflicht. Die Fiktion erlischt mit der Ausreise.
  1. Der fiktiv fortbestehende Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. 4 AufenthG. Dieser klassische Fall für Fiktionsbescheinigungen schafft eine Fortgeltungsfiktion, wenn eine Person, mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf einen Verlängerungsantrag gestellt hat.
  1. und 5. Für Familienangehörige und nahestehende Personen von EWR-Bürgern wird auf Antrag mit Fiktionsbescheinigungen der Zeitraum bis zur Erteilung eines Dokuments mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium überbrückt.

 

VII. Wer erteilt die Fiktionsbescheinigungen wie und wann?

Ausländerbehörden können die Fiktionsbescheinigungen direkt vor Ort ausstellen.

Die zuständige Ausländerbehörde erteilt mit einem Trägerformular regelmäßig in einem Termin vor Ort Fiktionsbescheinigungen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann man die Bescheinigung gleich mitnehmen. Im Regelfall kostet die Erteilung der Bescheinigung für Erwachsene 20 EUR.

 

 

VIII . Wie unterscheidet sich ein Aufenthaltstitel von einer Fiktionsbescheinigung?

Viele Menschen aus anderen Ländern benötigen einen Aufenthaltstitel, um sich in Deutschland aufhalten zu können, hier zu arbeiten und zu wohnen. Es kommen verschiedene Aufenthaltstitel nach den jeweiligen Bedingungen des einzelnen Falls infrage. Der Aufenthaltstitel trifft eine Regelung, wie lange ein Bürger aus anderen Staaten erlaubt in Deutschland sein darf.

Fiktionsbescheinigungen dienen nur als Nachweis für das vorläufige Recht, sich erlaubt in Deutschland aufzuhalten. Sie überbrücken im Regelfall Zeiträume, in denen weitere Aufenthaltstitel beantragt sind.

 

IX. Entsprechen Fiktionsbescheinigungen einer Duldung?

Bei der fiktiven Aussetzung der Abschiebung haben Fiktionsbescheinigungen gewissermaßen die Wirkung einer Duldung. Beide Fachbegriffe entsprechen sich nicht. Das liegt auch daran, dass Fiktionsbescheinigungen in ihren verschiedenen Varianten immer an dem Aufenthaltsstatus ansetzen, der ihrer Erteilung vorausging. Die Duldung ist ein Rechtsinstitut eigener Art.

X. Was folgt auf Fiktionsbescheinigungen?

Es kommt darauf an, um welche Art der Bescheinigung es sich handelt. Nach der Überbrückung bis zur Erteilung von Aufenthaltstiteln folgt im Idealfall der beantragte Titel.

XI. Wie lange gelten Fiktionsbescheinigungen?

Bei den meisten Varianten gelten sie, bis das beantragte Basis-Dokument des erlaubten Aufenthalts erteilt wird. Formal sollen die Bescheinigungen mit einer Geltungsdauer zwischen zwei und sechs Monaten versehen werden. Ist bis zum Ablauf der formalen Befristung noch nicht über den Aufenthaltstitel entschieden, ist eine weitere Vorsprache bei der Ausländerbehörde notwendig.

XII. Kann man mit Fiktionsbescheinigung reisen, wieder einreisen und arbeiten?

Von ihren Rechtsfolgen her haben Menschen mit Fiktionsbescheinigungen die gleichen Rechte und Pflichten, die ihnen ihr bisheriger Status mit dem erlaubten Aufenthalt in Deutschland eingeräumt hat. Es kommt auf den Einzelfall mit der Art der Bescheinigung an, um zu entscheiden, wer mit ihr wieder einreisen und arbeiten darf. Wer bereits vorher eine Arbeitserlaubnis hatte und nur auf die Verlängerung seiner weiteren Aufenthaltstitel wartet, darf weiter arbeiten.

Mit einer Bescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthaltsG sind die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit regelmäßig nicht erlaubt.

Damit der Betroffene nicht im Unklaren darüber sind, wie es beispielsweise mit der Erwerbstätigkeit bis zur Entscheidung über den Aufenthaltstitel aussieht, enthalten auch Fiktionsbescheinigungen bei bisher erlaubter Erwerbstätigkeit einen entsprechenden Vermerk. Wenn jemand auf die Verlängerung seines Aufenthaltstitels wartet, soll er nicht schlechter gestellt werden, weil der Antrag noch in Bearbeitung ist. Auch an dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass Fiktionsbescheinigungen nur Nachweischarakter haben. Sie begründen nicht das Recht zum Aufenthalt oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

XIII. Abgrenzungsfragen mit anderen Formen des vorläufigen Aufenthaltsrechts

Es kann für rechtliche Laien sehr schwierig sein, das System der vorläufigen Aufenthaltsrechte und die Rolle der Fiktionsbescheinigungen zu verstehen. Wir haben bereits gesehen, dass Fiktionsbescheinigungen keinen vorläufigen Aufenthaltsstatus begründen, sondern nur einen bestehenden dokumentieren.

Asylberechtigte, Flüchtlinge und weitere Schutzberechtigte haben bei Anerkennung ihres Status ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, bis die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Dieses vorläufige Aufenthaltsrecht gilt ohne die Erteilung von Fiktionsbescheinigungen. Das Gesetz sieht auch in weiteren selteneren Fällen derartige vorläufige Aufenthaltsrechte vor.

IXX. Kommt es durch den Antrag bei Fiktionsbescheinigungen zu einem vorläufigen Aufenthaltsrecht?

Da die Bescheinigung lediglich dem Nachweis eines bereits bestehenden Aufenthaltsstatus dient, kann der Antrag nicht zu einem vorläufigen Aufenthaltsrecht verhelfen. Der Betroffene wäre verpflichtet, auszureisen. Er könnte lediglich in diesem Fall, unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen eine einstweilige Verfügung beantragen, um seine Abschiebung zu verhindern.

Regelungen für Ukrainerinnen und Ukrainer

Menschen, welche gerade aus der Ukraine kommen, brauchen für die Einreise zurzeit kein Visum.

Menschen aus der Ukraine haben einen speziellen Status für den Aufenthalt in EU-Ländern. Sie dürfen sich zunächst ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. Sie benötigen zurzeit kein Visum, um einzureisen. Diese Begünstigung gilt nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland bis zum 31. März 2023. Ukrainische Flüchtlinge dürfen sich legal für 90 Tage nach der erstmaligen Einreise nach Deutschland im Land aufhalten. 

Wer länger als 90 Tage bleiben will, muss in dieser Zeit ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen. Während über den Antrag entschieden wird, werden Fiktionsbescheinigungen ausgestellt.

 

XX. Wann kann es zu rechtlichen Komplikationen mit Fiktionsbescheinigungen kommen?

Es sind viele individuelle Fälle möglich. Problematisch ist es beispielsweise, wenn eine Bescheinigung ausgestellt wurde, obwohl die Voraussetzungen für die Erteilung nicht vorgelegen haben. Da diese Bescheinigungen nur eine Nachweisfunktion haben, kann die Behörde sie formlos einziehen, wenn sie ihren Fehler entdeckt. Der Betroffene kann einen rechtmäßigen Aufenthalt dann nicht mehr nachweisen. Sein Aufenthalt gilt im Zweifelsfall als illegal und er kann abgeschoben werden.

Besonders komplex ist die Rechtslage ebenfalls, wenn ein beantragter Aufenthaltstitel, für den die Bescheinigung mit ihrer Fiktion stand, am Ende nicht erteilt wird. Widerspruch und Anfechtungsklage haben in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung. Betroffene müssen zusätzlich zu Widerspruch und/oder der Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht noch einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen. Während der Zeit der Entscheidung über diese Anträge gilt eine Duldung nach § 60 a AufenthG.

Ihre Bescheinigung mit Fiktion des rechtmäßigen Aufenthalts erhalten Betroffene auch dann nicht zurück, wenn ihr Eilantrag Erfolg haben sollte. Es können hier verschachtelte und komplexe aufenthaltsrechtliche Gemengelagen entstehen. Deshalb ist es in diesen Fällen unabdingbar, sich von einem im Ausländerrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten und begleiten zu lassen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis von Asylantrag zu den Fiktionsbescheinigungen. Hier sind Fälle denkbar, in denen ein Antragsteller während des laufenden Antrags auf einen Aufenthaltstitel zusätzlich einen Asylantrag stellt. Mit dem Asylantrag enden alle weiteren vorläufigen Aufenthaltsrechte. Deshalb werden Asylantragstellern auch keine Fiktionsbescheinigungen ausgestellt. Sie haben eine Aufenthaltsgestattung, während ihr Asylantrag läuft.

 

XXI. Fazit - Bei Fragen und Rechtsproblemen rund um Fiktionsbescheinigungen zum Rechtsanwalt für Ausländerrecht

Fiktionsbescheinigungen können zahlreiche rechtliche Fragen aufwerfen. Sie sind eng mit dem bisherigen Status für einen erlaubten Aufenthalt in Deutschland verbunden. Wenden Sie sich rechtzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Ausländerrecht, wenn es um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels/ einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel und damit verbundene Fiktionsbescheinigungen geht. Sie werden, anwaltlich betreut, keine wichtigen Fristen versäumen und wissen jederzeit, welche Erlaubnisse und Bescheinigungen welche Rechte einräumen oder nachweisen. Wir stehen Ihnen jederzeit für eine erste Terminvereinbarung zur Verfügung.

 

Autorin: Rechtsanwältin Sophie Reiche

Die Verfasserin arbeitet als angestellte Rechtsanwältin bei der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen, die in Niedersachsen spezialisiert auf den Rechtsgebieten des Strafrechts und des Ausländerrechts arbeitet. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei kann hierbei aus den Erfahrungswerten von mehreren 1000 gerichtlichen Verfahren im Strafrecht und im Ausländerrecht schöpfen und verfügt überregional über einen hervorragenden Ruf.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

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