Geldwäsche
Geldwäsche ist ein komplexes und hochsensibles Thema, das Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen betreffen kann. Aber wann beginnt Geldwäsche? Welche Pflichten haben Sie, wenn Sie beruflich mit großen Geldtransaktionen zu tun haben? Und was können Sie tun, wenn Sie unwissentlich in einen Geldwäscheverdacht geraten? Auf dieser Seite erfahren Sie, was Geldwäsche aus rechtlicher Sicht bedeutet, welche Konsequenzen drohen und wie Sie sich rechtlich absichern können.
II. Die wichtigsten Punkte in Kürze
- Geldwäsche ist der Prozess, bei dem Vermögenswerte aus rechtswidrigen Taten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, um die illegale Herkunft zu verschleiern.
- Von Geldwäsche sind alle Vermögenswerte umfasst, wie z. B. Bargeld, Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck etc.
- Die Vermögenswerte müssen aus einer rechtswidrigen Vortat stammen, z. B. Diebstahl, Betrug, Drogenhandel.
- Bereits die erste Handlung zur Verschleierung der Herkunft zählt als Geldwäsche (z. B. Einzahlung illegalen Geldes, Kauf von Luxusgütern, Nutzung von Scheinfirmen).
- Die Geldwäsche umfasst drei Phasen. Die Einspeisung (Placement), die Verschleierung (Layering) und die Integration.
- Der Grundtatbestand der Geldwäsche sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
- Auch leichtfertige Geldwäsche ist unter Strafe gestellt.
- Zur Bekämpfung von Geldwäsche werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie Meldepflichten oder das Know-Your-Customer-Prinzip.
III. Was ist Geldwäsche? – Definition
Geldwäsche ist der Prozess, bei dem Vermögenswerte, die aus rechtswidrigen Taten stammen, in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, um ihre illegale Herkunft zu verschleiern. Ziel der Geldwäsche ist es, die Herkunft des Geldes oder anderer Gegenstände zu verschleiern, sodass diese wie legal erworben erscheinen und ohne Verdacht genutzt werden können. Dabei ist Geldwäsche nicht nur auf Bargeld beschränkt. Geldwäsche ist in § 261 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und umfasst alle Vermögenswerte, einschließlich Immobilien, Fahrzeuge, Schmuck, Kunstwerke oder Rechte und Forderungen, die aus Straftaten wie Diebstahl, Drogenhandel, Steuerhinterziehung oder Betrug stammen.
Wann liegt Geldwäsche vor?
Geldwäsche liegt immer dann vor, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Rechtswidrige Herkunft der Vermögenswerte: Die Vermögenswerte müssen aus einer Straftat stammen (z.B. Betrug, Steuerhinterziehung, Drogengeschäfte oder Diebstahl). Es reicht aus, dass die Herkunft aus einer rechtswidrigen Tat bekannt oder erkennbar ist.
- Handlung mit den Vermögenswerten: Es wird versucht, diese Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuführen. Typische Handlungen dafür sind zum Beispiel Umwandlung von Bargeld in andere Vermögenswerte wie Immobilien oder Kunstwerke oder die Nutzung von Scheingeschäften oder verschleiernden Transaktionen um die Herkunft unkenntlich zu machen.
- Verschleierungsabsicht bzw. bewusste Nutzung: Die Absicht, die rechtswidrige Herkunft zu verdecken, ist ein zentraler Bestandteil, wobei auch bestraft wird, wer aus Leichtfertigkeit nicht erkennt, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, § 261 Abs. 6 StGB.
IV. Was zählt alles unter Geldwäsche? Wo fängt Geldwäsche an?
Geldwäsche beginnt, sobald Vermögenswerte, die aus einer rechtswidrigen Tat stammen, genutzt werden, um ihre illegale Herkunft zu verschleiern und sie in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen. Der entscheidende Punkt ist die rechtswidrige Herkunft des Geldes oder anderer Vermögenswerte sowie die Absicht, diese Herkunft zu verschleiern. Sie setzt voraus, dass die Vermögenswerte aus einer Straftat stammen, beispielsweise aus Drogenhandel, Betrug, Steuerhinterziehung, Korruption, Menschenhandel oder Diebstahl. Bereits die erste Handlung, die darauf abzielt, die illegale Herkunft zu verdecken, markiert den Beginn der Geldwäsche. Dies kann etwa durch die Einzahlung von Bargeld auf ein Bankkonto, den Kauf von Luxusgütern wie Schmuck oder Kunst oder die Gründung einer Scheinfirma geschehen, um illegale Einnahmen als legale Umsätze auszugeben. Auch die Einschaltung von Dritten, sogenannten Strohmännern, oder die Verwendung von Steueroasen können dazu dienen, die Herkunft und die tatsächlichen Eigentümer von Vermögenswerten zu verschleiern.
Auch die Annahme von Vermögenswerten, deren illegale Herkunft bekannt oder offensichtlich ist, erfüllt den Tatbestand der Geldwäsche. Selbst wenn jemand ohne Vorsatz, aber leichtfertig handelt und die Herkunft von Geldern oder Vermögenswerten nicht ausreichend prüft, obwohl Verdachtsmomente bestehen, beginnt hier rechtlich gesehen bereits die Geldwäsche. Beispiele hierfür sind die Einzahlung von illegal erworbenem Geld in kleinen Beträgen auf verschiedene Konten, der Kauf von Immobilien mit solchen Mitteln oder die Verschleierung von Erträgen durch Scheinfirmen und Strohmänner.
V. Wie funktioniert Geldwäsche?
Der Prozess der Geldwäsche wird in der Regel in drei Phasen unterteilt: Einspeisung, Verschleierung und Integration. Jede dieser Phasen hat eine spezielle Funktion und trägt dazu bei, die Herkunft des Vermögens zu verschleiern.
Die drei Phasen der Geldwäsche
Die erste Phase ist die Einspeisung (Placement). Hierbei wird das illegal erworbene Geld in den Finanzkreislauf eingebracht. Dies geschieht oft in Form von Bargeldeinzahlungen auf Bankkonten, durch den Kauf von Vermögenswerten wie Immobilien, Fahrzeugen oder Luxusgütern oder durch den Wechsel in andere Währungen oder Zahlungsmittel wie Kryptowährungen. Ziel dieser Phase ist es, das Geld aus der unmittelbaren Verbindung zur ursprünglichen Straftat zu lösen. Da große Bargeldtransaktionen häufig kontrolliert werden, erfolgt dies oft in kleinen Beträgen, um Verdachtsmomente zu vermeiden.
Die zweite Phase, die Verschleierung (Layering), dient dazu, die Herkunft der Vermögenswerte zu vertuschen. Dies wird durch eine Vielzahl von Transaktionen erreicht, die darauf abzielen, die Spur der Vermögenswerte zu verwischen. Beispiele sind Überweisungen zwischen verschiedenen Konten, oft in unterschiedlichen Ländern, die Nutzung von Scheinfirmen oder der Tausch in andere Vermögenswerte wie Kryptowährungen. Diese Schritte erschweren es den Behörden, den Ursprung der Gelder nachzuvollziehen.
Die dritte Phase ist die Integration. In dieser Phase wird das „gewaschene“ Geld wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht und für scheinbar legale Zwecke verwendet. Dies geschieht häufig durch Investitionen in legitime Unternehmen, den Erwerb von Immobilien, die Gründung von Firmen oder die Nutzung des Geldes für alltägliche Ausgaben. An diesem Punkt wirkt das Geld, als stamme es aus einer rechtmäßigen Quelle, und kann ohne Verdacht genutzt werden.
Diese drei Phasen bilden den Kern der Geldwäsche. Durch den systematischen Einsatz dieser Methoden wird es für Kriminelle möglich, die Herkunft von illegalen Vermögenswerten zu verschleiern und sie legal nutzbar zu machen. Dieser Prozess stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar und wird durch nationale und internationale Vorschriften streng verfolgt. Hierbei sind Finanzinstitute, Notare, Immobilienmakler und andere Akteure gesetzlich verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden, um die Bekämpfung von Geldwäsche zu unterstützen und den Missbrauch des Finanzsystems zu verhindern.
VI. Welche Strafe droht bei Geldwäsche?
Die Strafe für Geldwäsche richtet sich nach § 261 StGB und variiert je nach Schwere des Falls und den individuellen Umständen. Der Grundtatbestand der Geldwäsche sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
In besonders schweren Fällen, wie etwa bei gewerbsmäßiger Geldwäsche oder wenn die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begangen wird, erhöht sich die Strafe auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Solche besonders schweren Fälle liegen in der Regel vor, wenn die Tat mit erheblichem kriminellen Aufwand oder wiederholt durchgeführt wird, oder wenn der Täter in einer führenden Rolle handelt, beispielsweise als Kopf eines Netzwerks.
Auch bei leichtfertigem Verhalten drohen Strafen. Wer grob fahrlässig die illegale Herkunft von Vermögenswerten nicht erkennt und dadurch Geldwäsche ermöglicht, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie etwa die Einziehung der illegalen Vermögenswerte, selbst wenn die genaue Herkunft nicht mehr eindeutig nachweisbar ist. In schweren Fällen kann ein Berufsverbot verhängt werden, insbesondere wenn die Geldwäsche im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erfolgte. Da Geldwäsche häufig international organisiert ist, können zudem grenzüberschreitende Strafverfolgungsmaßnahmen und Sanktionen zum Tragen kommen.
Die genaue Strafzumessung hängt schließlich von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Ausmaß der Geldwäsche, die Höhe des Schadens, die kriminelle Energie des Täters und mögliche Vorstrafen.
VII. Was tun bei Verdacht auf Geldwäsche?
Bei einem Verdacht auf Geldwäsche ist es wichtig, umsichtig und gesetzeskonform zu handeln, um sowohl die Behörden bei der Aufklärung zu unterstützen als auch eigene rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Personen und Institutionen, die nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind, wie Banken, Notare, Immobilienmakler oder Steuerberater, müssen eine Verdachtsmeldung an die zuständige Behörde erstatten. In Deutschland ist dies die Financial Intelligence Unit (FIU) der Zollverwaltung. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, sobald der Verdacht begründet ist, und erfolgt in der Regel elektronisch über das Meldeportal „goAML“.
Zusätzlich sollte jede verdächtige Transaktion sorgfältig dokumentiert werden, um die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Wird eine Transaktion als verdächtig eingestuft, ist es ratsam, das Geschäft zunächst auszusetzen, um sich nicht selbst dem Risiko strafbarer Beihilfe auszusetzen. Gleichzeitig ist es essenziell, Diskretion zu wahren und die betroffene Person nicht über den Verdacht zu informieren, da ein solches Vorgehen, auch bekannt als „Tipping-off“, strafbar ist und Ermittlungen behindern könnte. In Unternehmen sollte der Verdacht an interne Geldwäschebeauftragte oder Vorgesetzte weitergeleitet werden, um die nächsten Schritte einzuleiten.
Privatpersonen, die nicht den Meldepflichten des GwG unterliegen, können ihren Verdacht ebenfalls an die Behörden, beispielsweise die Polizei, melden. Wichtig ist dabei, keine persönlichen Risiken einzugehen und diskret zu bleiben. Nach der Verdachtsmeldung ist es entscheidend, mit den Ermittlungsbehörden wie der FIU oder der Staatsanwaltschaft zu kooperieren und auf Anfrage weitere Informationen bereitzustellen. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass Geldwäsche effektiv bekämpft wird, ohne dabei selbst rechtliche Konsequenzen zu riskieren.
VIII. Geldwäsche Prävention
Die Bekämpfung von Geldwäsche ist ein wichtiger Bestandteil des internationalen Kampfes gegen Finanzkriminalität und die Finanzierung von Terrorismus. Um die illegale Herkunft von Vermögenswerten aufzudecken und zu verhindern, dass diese in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen, werden weltweit verschiedene Maßnahmen und Strategien eingesetzt. Diese reichen von gesetzlichen Regelungen bis hin zu technologischen Lösungen. Einige Methoden die zur Bekämpfung von Geldwäsche ergriffen werden sind unter anderem:
- Know-Your-Customer-Prinzip: Finanzinstitute und Unternehmen müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen, um sicherzustellen, dass sie keine illegalen Aktivitäten unterstützen. Dies umfasst die Überprüfung von Ausweisdokumenten und die Überwachung von Transaktionen.
- Meldepflichten: Finanzinstitute, Notare, Immobilienmakler und andere Berufsgruppen sind verpflichtet, ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen den zuständigen Behörden zu melden. Diese Meldepflicht ergibt sich aus § 43 GwG.
- Vermögensabschöpfung: Darüber hinaus sollen die materiellen Vorteile aus der Tat bei den Tätern abgeschöpft werden, um die Schäden, die die Opfer erlitten haben, wieder auszugleichen
Die Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung sind im Geldwäschegesetz (GwG) geregelt. Dieses wurde erstmals 1993 eingeführt und seither mehrfach überarbeitet, um internationalen Standards und den wachsenden Anforderungen im Kampf gegen Finanzkriminalität gerecht zu werden. Ziel des Gesetzes ist es, illegale Vermögenswerte frühzeitig zu erkennen und deren Integration in den legalen Wirtschaftskreislauf zu verhindern. Durch die Vorgaben soll die Transparenz im Finanz- und Wirtschaftsverkehr erhöht und der Missbrauch des Wirtschaftssystems für kriminelle Zwecke unterbunden werden.
IX. Vorladung wegen Geldwäsche erhalten? – Warum Sie sich einen Anwalt nehmen sollten
Wenn gegen Sie der Verdacht einer Straftat im Bereich der Geldwäsche besteht oder Sie bereits eine Anklageschrift erhalten haben, gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Wir raten Ihnen in einem solchen Fall dringend dazu, möglichst zeitnah eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Sie sollten sich an die Kanzlei Schulte Holthausen wenden, noch bevor Sie eine Einlassung gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft abgeben.
Außerdem laufen unter Umständen auch Rechtsmittelfristen: Wenn gegen Sie beispielsweise ein Strafbefehl ergangen sein sollte, so können Sie hiergegen nur innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen vorgehen. In einigen Fällen kann zudem eine Pflichtverteidigung in Betracht kommen – auch insoweit beraten wir Sie gerne über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns, damit wir nach erfolgter Akteneinsichtnahme gemeinsam eine Verteidigungsstrategie für Ihren speziellen Fall ausarbeiten können.
Sollten Sie unwissentlich in Geldwäsche verwickelt worden sein, kann es ebenfalls wichtig sein, schnell zu handeln, um die Situation aufzuklären und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der erste Schritt besteht darin, jegliche Transaktionen oder Handlungen, die mit dem verdächtigen Geld oder den betroffenen Vermögenswerten in Verbindung stehen, sofort zu stoppen. Zudem sollte auch hier die Kontaktaufnahme zu einem Anwalt erfolgen, um sich rechtlich beraten zu lassen. In einigen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken. Auch hierbei stehen wir von der Kanzlei Schulte Holthausen Ihnen mit unserer fachlichen Expertise zur Seite. Wir beraten Sie gerne zu einem möglichen Vorgehen.
Wir von der Kanzlei Schulte Holthausen, mit Sitz in Salzgitter und Braunschweig, sind auf das Strafrecht spezialisiert und verfügen über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung während des gesamten Verfahrens und erarbeiten gemeinsam eine auf Sie abgestimmte Strategie. Kontaktieren Sie uns daher gerne telefonisch oder per E-Mail und wir finden gemeinsam eine für Sie geeignete Lösung.