Gewerbsmäßiger Betrug

Autorin: Rechtsanwältin Sophie Reiche

Haben Sie ein Schreiben der Ermittlungsbehörden mit dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs erhalten und wissen nicht, was das für Sie bedeutet? Gewerbsmäßiger Betrug ist eine besonders schwerwiegende Form des Betrugs, die strafrechtlich mit hohen Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Doch was genau versteht man unter gewerbsmäßigem Betrug? Wann wird ein einfacher Betrug als gewerbsmäßig eingestuft? Welche Strafen drohen und welche Möglichkeiten gibt es, sich zu verteidigen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen und wie wir als erfahrene Strafverteidiger Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu wahren.

 

II. Die wichtigsten Punkte in Kürze

  • Betrug gemäß § 263 StGB ist eine Täuschung, die das Opfer zu einer Vermögensverfügung veranlasst, was zu einem finanziellen Schaden für das Opfer und einem ungerechtfertigten Vorteil für den Täter führt.
  • Ein Betrug ist gewerbsmäßig, wenn der Täter plant, ihn wiederholt zu begehen, um sich eine dauerhafte und erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen.
  • Einfacher Betrug zielt auf einen einmaligen Vermögensvorteil, während beim gewerbsmäßigen Betrug eine regelmäßige Einkommensquelle angestrebt wird.
  • Gewerbsmäßiger Betrug wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, je nach Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls.
  • Die Verjährungsfrist für gewerbsmäßigen Betrug beträgt zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Straftat.

 

III.Was ist gewerbsmäßiger Betrug? – Definition

Der Betrug, welcher in § 263 StGB geregelt ist, ist eine strafbare Handlung, die darin besteht, dass eine Person durch Täuschung eine andere Person dazu bringt, eine Vermögensverfügung zu treffen, die diese oder eine dritte Person wirtschaftlich schädigt, während der Täter selbst oder ein Dritter einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil erlangt. Charakteristisch für den Betrug ist, dass das Opfer selbst die Handlung vornimmt, die zu seinem Vermögensschaden führt. Aus diesem Grund ist der Betrug ein sogenanntes Selbstschädigungsdelikt.

Die Kernmerkmale des einfachen Betrugs sind unter anderem:

  • Täuschungshandlung: Der Täter täuscht einen anderen über Tatsachen, um ihn in die Irre zu führen. Die Täuschung kann durch falsche Angaben, Verschweigen von Fakten oder durch eine irreführende Handlung erfolgen.
  • Irrtum: Die Täuschung führt dazu, dass das Opfer einen Irrtum, also eine Fehlvorstellung, über eine bestimmte Tatsache erleidet. Das bedeutet, dass das Opfer falsche Vorstellungen über die Realität hat, weil es den Angaben des Täters glaubt.
  • Vermögensverfügung: Aufgrund des Irrtums veranlasst das Opfer eine Vermögensverfügung, also eine Handlung, die Auswirkungen auf das eigene Vermögen hat. Dies kann zum Beispiel die Zahlung von Geld oder die Übertragung von Eigentum sein.
  • Vermögensschaden: Durch die Vermögensverfügung erleidet das Opfer oder eine dritte Person einen finanziellen Schaden.
  • Vorsatz: Der Täter handelt vorsätzlich, d. h. mit Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.
  • Absicht rechtswidriger Bereicherung: Der Täter handelt auch mit der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, also einen Vorteil, auf den er eigentlich keinen Anspruch hat.

 

Wann ist ein Betrug gewerbsmäßig?

Es genügt allein der Fortsetzungswillen für die Gewerbsmäßigkeit.

Ein Betrug ist gewerbsmäßig, wenn der Täter die betrügerischen Handlungen mit der Absicht begeht, sich durch wiederholte oder fortlaufende Begehung der Tat eine nicht nur vorübergehende, nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Dies bedeutet, dass der Täter den Betrug nicht nur einmal ausführt, sondern zumindest plant, ihn wiederholt durchzuführen, um daraus langfristig einen finanziellen Vorteil zu erzielen.

Kennzeichen des gewerbsmäßigen Betrugs sind vor allem:

  • Wiederholungsabsicht: Der Täter plant, die betrügerischen Handlungen nicht nur einmal, sondern mehrfach durchzuführen, um sich so regelmäßig einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.
  • Erhebliche Einnahmequelle: Die betrügerischen Handlungen sollen dem Täter eine wesentliche, fortlaufende Einnahmequelle sichern. Es geht nicht um einmalige Gewinne, sondern um eine Einkommensquelle, die eine gewisse Stabilität aufweist.
  • Systematisches Vorgehen: Der Täter handelt organisiert, um den Betrug als Teil einer langfristigen Strategie durchzuführen.

Für die Gewerbsmäßigkeit kann bereits eine einzige Tat mit dem erforderlichen Fortsetzungswillen genügen.

 

Unterschied Betrug und gewerbsmäßiger Betrug

Der Unterschied zwischen dem einfachen Betrug und dem gewerbsmäßigen Betrug liegt in der Wiederholungsabsicht und der Zielsetzung des Täters

Beim einfachen Betrug begeht der Täter den Betrug in der Regel einmalig oder ohne das Ziel, die Tat zu wiederholen. Dabei geht es um die Erzielung eines einmaligen Vermögensvorteils durch die Täuschung. Der einfache Betrug ist in § 263 StGB geregelt und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Beim gewerbsmäßigen Betrug hingegen plant der Täter den Betrug systematisch und wiederholt zu begehen, um sich eine dauerhafte und erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Durch die fortgesetzte Begehung des Betruges strebt der Täter somit an, eine fortlaufende, verlässliche Einkommensquelle zu erschließen. Der gewerbsmäßige Betrug ist in § 263 Abs. 3 StGB geregelt und stellt einen besonders schweren Fall des Betrugs dar. Da er als schwerwiegender gilt, führt er auch zu einer höheren Strafe. Der Strafrahmen für gewerbsmäßigen Betrug beträgt sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

 

Beispiele

Für gewerbsmäßigen Betrug gibt es viele verschiedene Beispiele. Zwei häufige Beispiele sind unter anderem:

  • Identitätsdiebstahl für wiederholte Online-Bestellungen: Der Täter stiehlt oder fälscht die persönlichen Daten anderer Personen, um regelmäßig Waren oder Dienstleistungen über das Internet zu bestellen und diese nie zu bezahlen. Während der Täter die waren durch Angabe seiner Lieferanschrift erhält, werden die Rechnungen planmäßig an die Person geschickt, deren Daten der Täter verwendet hat. Die betrügerischen Bestellungen erfolgen mit der Absicht, die Waren zu behalten oder weiterzuverkaufen, während die geschädigte Person oder das Unternehmen den Verlust trägt. Hier plant der Täter, durch wiederholte Bestellungen auf Kosten anderer eine fortlaufende Einnahmequelle zu schaffen.
  • Sozialleistungsbetrug: In diesem Fall gibt der Täter bei Behörden absichtlich falsche Angaben über seinen Beschäftigungsstatus oder sein Einkommen an, um wiederholt unrechtmäßig Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kindergeld zu erhalten. Der Betrug erfolgt mit der Absicht, sich über einen längeren Zeitraum eine regelmäßige Einkommensquelle durch staatliche Zahlungen zu sichern.

 

IV.Bei welchen Delikten wird Gewerbsmäßigkeit relevant

In manchen Fällen kommt es zu einer Strafverschärfung.

Gewerbsmäßigkeit ist ein strafverschärfendes Merkmal, das in verschiedenen Delikten des deutschen Strafrechts relevant ist. Es kommt zur Anwendung, wenn der Täter die Absicht hat, durch wiederholte Begehung der Tat eine dauerhafte und erhebliche Einnahmequelle zu schaffen. Einige Delikte, bei denen die Gewerbsmäßigkeit relevant sein kann sind neben dem Betrug unter anderem:

In all diesen Fällen führt die Gewerbsmäßigkeit zu einer Strafverschärfung, da sie systematisches und wiederholtes kriminelles Handeln unterstellt.

 

V. Welche Strafe ist bei gewerbsmäßigem Betrug zu erwarten?

Der gewerbsmäßige Betrug hat eine Strafschärfung zur Folge und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Wie hoch die Strafe im Einzelnen wird, hängt schließlich vom Einzelfall und den einzelnen Umständen ab. Berücksichtigung finden dabei unter anderem die Häufigkeit der Tatbegehung, die Höhe des Tatertrages oder, ob der Täter bereits vorbestraft ist.

 

Bewährung

Eine Strafe wegen gewerbsmäßigen Betruges kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe der verhängten Freiheitsstrafe und den persönlichen Umständen des Täters.

Die Strafaussetzung zur Bewährung ist in § 56 StGB geregelt. Danach kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Freiheitsstrafe nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Bei gewerbsmäßigem Betrug liegt der Strafrahmen jedoch zwischen sechs Monaten und zehn Jahren (§ 263 Abs. 3 StGB). Daher kann nur eine Freiheitsstrafe im unteren Bereich zur Bewährung ausgesetzt werden.

Darüber hinaus muss für den Täter eine günstige Sozialprognose gegeben sein. Das Gericht muss zu der Überzeugung gelangen, dass der Täter keine weiteren Straftaten begehen wird und sich in die Gesellschaft wiedereingliedern kann. Dies wird anhand der bisherigen Lebensführung des Täters, der Tatmotivation und seinem Verhalten nach der Tat beurteilt.

Darüber hinaus können besondere Umstände des Falls eine entscheidende Rolle spielen. Bei gewerbsmäßigem Betrug wird das wiederholte, systematische Vorgehen als schwerwiegend angesehen, aber wenn mildernde Umstände vorliegen (z. B. Geständnis, Schadenswiedergutmachung, keine Vorstrafen), kann dies die Entscheidung für eine Bewährung beeinflussen.

In der Praxis bedeutet dies, dass bei geringeren Straftaten im Rahmen des gewerbsmäßigen Betrugs und unter Berücksichtigung günstiger sozialer Prognosen eine Bewährungsstrafe möglich ist. Bei schwerwiegenderen Fällen, bei denen höhere Strafen verhängt werden, ist eine Aussetzung zur Bewährung unwahrscheinlicher.

 

VI.Wann verjährt gewerbsmäßiger Betrug?

Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre.

Die Verjährungsfristen im deutschen Strafrecht sind in § 78 Abs. 3 StGB geregelt. Diese richten sich nach dem Höchstmaß der für die jeweilige Tat angedrohten Straferwartung. Der gewerbsmäßige Betrug hat im Höchstmaß eine Straferwartung von zehn Jahren, weshalb sich hierfür die Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB richtet und damit zehn Jahre beträgt.

Die Verjährung beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Straftat, also sobald der Betrug vollständig abgeschlossen ist und der Täter den angestrebten Vorteil erlangt hat. Danach kann der Täter für einen Zeitraum von zehn Jahren strafrechtlich verfolgt werden.

 

VII.Kanzlei Schulte Holthausen – Ihre Experten bei gewerbsmäßigem Betrug

Wenn gegen Sie der Verdacht einer Straftat im Bereich des gewerbsmäßigen Betrugs besteht oder Sie bereits eine Anklageschrift erhalten haben, gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Wir raten Ihnen in einem solchen Fall dringend dazu, möglichst zeitnah eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Sie sollten sich an die Kanzlei Schulte Holthausen wenden, noch bevor Sie eine Einlassung gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft abgeben.

Außerdem laufen unter Umständen auch Rechtsmittelfristen: Wenn gegen Sie beispielsweise ein Strafbefehl ergangen sein sollte, so können Sie hiergegen nur innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen vorgehen. In einigen Fällen kann zudem eine Pflichtverteidigung in Betracht kommen – auch insoweit beraten wir Sie gerne über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns, damit wir nach erfolgter Akteneinsichtnahme gemeinsam eine Verteidigungsstrategie für Ihren speziellen Fall ausarbeiten können.

Auch wenn Sie selbst Opfer eines gewerbsmäßigen Betruges geworden sind, stehen wir von der Kanzlei Schulte Holthausen Ihnen ebenso mit unserer fachlichen Expertise zur Seite. Wir beraten Sie zudem zu möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen.

Wir von der Kanzlei Schulte Holthausen, mit Sitz in Salzgitter und Braunschweig, sind auf das Strafrecht spezialisiert und verfügen über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung während des gesamten Verfahrens und erarbeiten gemeinsam eine auf Sie abgestimmte Strategie. Kontaktieren Sie uns daher gerne telefonisch oder per E-Mail und wir finden gemeinsam eine für Sie geeignete Lösung.

 

Autorin: Rechtsanwältin Sophie Reiche

Die Verfasserin arbeitet als angestellte Rechtsanwältin bei der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen, die in Niedersachsen spezialisiert auf den Rechtsgebieten des Strafrechts und des Ausländerrechts arbeitet. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei kann hierbei aus den Erfahrungswerten von mehreren 1000 gerichtlichen Verfahren im Strafrecht und im Ausländerrecht schöpfen und verfügt überregional über einen hervorragenden Ruf.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

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