Internetbetrug anzeigen und melden

Hier erfahren Sie warum und wo Sie eine Online-Anzeige erstatten sollten.

Wie reagieren bei einem Betrug im Internet?

Das Internet ist inzwischen in den Alltag vieler Menschen vollständig integriert. Die berufliche Beschäftigung hat in den meisten Fällen Computerkenntnisse zur Voraussetzung, und das Digitale Büro profitiert von den Vorteilen der internationalen Vernetzung. Zusätzlich entwickelt sich die zugrundeliegende Technologie in einem rasanten Tempo wie noch keine technische Neuerung zuvor.

Aber das Netz hat nicht nur die uns allen bekannten Vorteile, denn es zieht auch zweifelhafte Gestalten mit unlauteren Interessen an. Die Internetkriminalität verbreitet sich ebenfalls ständig weiter, immer mehr User sind bei ihrer beruflichen oder privaten Internetnutzung betroffen.

Typische Erscheinungsformen der Internetkriminalität sind der Internetbetrug, Daten werden ausgespäht, der Jugendmedienschutz unterlaufen. Häufig geht es um Urheberrechtsverletzungen, Identitätsdiebstahl, Cybermobbing oder Volksverhetzung und nicht zuletzt immer wieder um Fälle von Kinderpornographie.

Was ist Online Betrug?

Unter einem Internet- oder Online Betrug verstehen wir jeden Versuch, eine andere Person im Internet zu betrügen. Folge der unlauteren Handlung ist ein finanzieller oder persönlicher Vorteil. Diese Formulierung ist zwar weit gefasst, aber die Methoden der Cyberkriminellen sind es ebenso. Sie reichen vom Versprechen eines zweifelhaften Lottogewinns über Fakeshops bis zu falschen Mitarbeitern von Microsoft, die Zugriff auf den Computer des Betroffenen erlangen wollen. Der PayPal-Betrug ist bei ebay-Kleinanzeigen eine häufige Masche, oder die Kriminellen versuchen, Payback-Punkte zu ergaunern.

Wie und wo melde ich einen Online Betrug?

Die Fälle sind zwar sehr unterschiedlich, aber immer sind Betroffene geschädigt und in vielen Fällen sogar erheblich. Aber wer eine Chance haben will, auch nur von der Versicherung eine Erstattung zu bekommen, kommt um eine Anzeige nicht herum. In allen anderen Fällen ist die Anzeige bei der Polizei die einzige Möglichkeit, die verlorenen Barmittel zurück zu erhalten.

Außerdem: Wie sollen die Behörden gegen die Internetkriminalität vorgehen, wenn sie nichts über deren Aktivitäten erfahren? Erhalten sie zu wenige Kenntnisse über Tathergänge und Täterstrukturen, sind sie auch nicht in der Lage, gegen die im Internet begangenen Straftaten wirksam vorzugehen. Damit dies aber erfolgen kann, müssen die Geschädigten Polizei und Staatsanwalt frühzeitig einbinden. Das bedeutet im Fall eines Internet Betrugs: Möglichst sofort eine Anzeige stellen, denn auch das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.

Erster Ansprechpartner ist die Polizei

Bei der örtlichen Polizeidienststelle kann ein Betrugsopfer jederzeit eine Betrugsanzeige stellen, wenn es von einer Straftat betroffen ist. Die Online-Strafanzeige ist eine weitere, oft genutzte Alternative. Die Bundesländer haben jeweils eigene Internetseiten, auf denen man einen Cyber Betrug melden kann.

Aber nicht nur die Online-Anzeige ist eine sinnvolle Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Auch die Verbraucherzentrale sammelt Beispiele von Betrügereien im Netz, um Verbraucher zu informieren und vorab zu schützen, damit in Zukunft andere nicht mehr auf die üblen Methoden hereinfallen. Außerdem sollten derartige Vorfälle ein Anlass sein, über entsprechende Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen nachzudenken. Will der Betroffene das Problem in Zukunft präventiv angehen, hat die Polizei ebenfalls diverse Ratschläge im Angebot.

Internet­wachen der Bundesländer

Folgend finden Sie eine Übersicht der zuständigen Internetwachen:

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen (verfügt über noch keine Internetwache, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle)

Identitätsdiebstahl

Zugangsdaten sind für Straftäter interessant, um Internetbestellungen vorzunehmen, die der Betroffene nie erhält, aber bezahlen soll. Das Bundeskriminalamt empfiehlt folgende Vorsichtsmaßnahmen:

Das Betriebssystem, die Firewall und eine hoffentlich vorhandene Anti-Viren-Software sollten alle auf dem aktuellen Stand sein.

Wer im Internet unterwegs ist, verwendet grundsätzlich nur ein Konto mit eingeschränkten Rechten, niemals das Administrator-Konto.

Regelmäßige Datensicherungen sind Pflicht, und zwar auf einem externen Datenträger.

Programme aus Originalquellen gelten im allgemeinen als sicher, ebenso die legalen App-Stores. Vor dem Installieren empfiehlt es sich, mit der Viren-Software eine Überprüfung vorzunehmen.

Keine unseriösen Webseiten aufrufen, Werbebanner nicht anklicken.

Der achtsame Nutzer gibt seine Daten im Internet (und auch in den sozialen Netzwerken) nach Möglichkeit nur eingeschränkt weiter.

Der konsequente Gebrauch von Passwörtern für Geräte und Accounts verhindert den Zugriff durch unberechtigte Außenstehende.

Sensible Transaktionen über einen öffentlichen Hotspot stellen ein Risiko dar. Gleiches gilt für das Laden des Handys von fremden Computern. Ebenfalls ein Sicherheitsrisiko sind nicht genutzte GPS- und andere drahtlose Verbindungen.

Bank-Transaktionen unterliegen mittlerweile der Zwei-Faktoren-Authentifikation.

Premium-SMS und -Dienste kann der Provider sperren, dann ist es einer Schadsoftware unmöglich, sie auf dem Handy zu aktivieren.

Spam und Junk

Der Massenversand von ungewollten Werbe-E-Mails ist unter den Bezeichnungen Spam und Junk allgemein bekannt. Der Gesetzgeber verbietet die unaufgeforderte Werbung mittels E-Mails.

Der User sollte stets unbekannte Mails kritisch hinterfragen, oft ist der Inhalt zweifelhaft. Besonders fragwürdig sind Aufforderungen zur Weiterleitung oder anderen Handlungen.

Eine Antwort auf Spam-Mails oder ein Eingehen auf auf Angebote kann üble Folgen haben. Wer bereits Zahlungen geleistet hat und sich geschädigt fühlt, ist gut beraten, bei der Polizei eine Strafanzeige zu erstatten.

Digitale Erpressung

Internetkriminelle nutzen Ransomware für digitale Erpressungsversuche. Die Schadsoftware verschlüsselt alle Daten auf den infizierten Computern, und die Erpresser verlangen anschließend Lösegeld.

Die Polizei rät, auf die Forderungen nicht einzugehen. Allzu oft wurden trotz Zahlung die Geräte nicht wieder entschlüsselt.

Besser ist es, die Erpresser-Nachricht per „Print Screen“ zu fotografieren und den Vorfall bei den Sicherheitsbehörden anzuzeigen.

Meist hilft anschließend nur das Aufspielen eines hoffentlich vorhandenen Backups oder ein Neuaufsetzen des Systems.

Jede rechtliche Auseinandersetzung ist mit gewissen Risiken verbunden. Besonders in Betrugsfällen hat man es in vielen Fällen mit einem gewieften Gegenüber zu tun, und außerdem kennen sich die Täter in der juristischen Materie oft sehr gut aus. Da ist kompetenter Rat und Beistand nötig, wie ihn nur ein erfahrener Anwalt geben kann. RA Schulte Holthausen ist Ihnen jederzeit gerne behilflich, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.