Opferanwalt - Rechtsanwalt für Opferschutz/Nebenklage - Wir unterstützen Sie als Fachanwalt für Strafrecht professionell im Strafverfahren
Oftmals steht im Strafprozess der Täter im Vordergrund: Was hat dieser getan, wie hat er das Verbrechen verübt und welche Strafe spricht der Richter aus? In Vergessenheit gerät hierbei oftmals, dass an einem Strafverfahren weitere Personen beteiligt sind wie etwa der Zeuge oder das Opfer. Für diese stellt der Prozess in vielen Fällen eine erhebliche Stresssituation dar, so dass sie eine vertrauenswürdige Person an Ihrer Seite benötigen. Das Gesetz, genauer gesagt die Strafprozessordnung (StPO), sieht daher ein Recht auf einen Zeugenbeistand vor. Zudem ist eine Nebenklagevertretung möglich. Wenn auch Sie darüber nachdenken, so ist Opferanwalt Roland Schulte Holthausen der richtige Ansprechpartner für die Gebiete Salzgitter, Braunschweig, Peine, Wolfenbüttel, Wolfsburg und .
Was bedeutet Nebenklage und wann macht sie Sinn?
Die Nebenklage richtet sich gezielt an die Opfer einer Straftat, die am Strafverfahren teilnehmen müssen, weil sie als Zeuge geladen sind, oder teilnehmen wollen, weil es ihnen wichtig ist, den Verfahrensablauf mitzubekommen, ggf. darauf einzuwirken und das Ergebnis zu erfahren. Die Vernehmung eines Opfers als Zeuge der Tat kann für die betreffende Person im Einzelfall sehr belastend sein. Jeder Zeuge kann sich daher anwaltlich unterstützen lassen; auf diese Weise ist eine Beratung und Besprechung vor der Vernehmung möglich und es können alle Fragen geklärt werden; ebenso ist eine Unterstützung während der Vernehmung gewährleistet, da der Anwalt dabei anwesend sein und im Notfall eingreifen kann. Näheres zu der Unterstützung von Zeugen erfahren Sie auf der Homepage unter dem Stichpunkt Zeugenbeistand.
Opfer einer Straftat bzw. deren nahe Angehörige, wenn das Opfer der Straftat zu Tode gekommen ist, können als Nebenkläger auftreten und so gewisse Verfahrensrechte selbstständig geltend machen: Insbesondere können Nebenkläger - anders als Zeugen - an der gesamten Sitzung teilnehmen, Fragen stellen, Beweisanträge formulieren und am Ende der Verhandlung einen eigenen Antrag stellen. Dies ist jedoch nur im Falle bestimmter Straftaten wie etwa Mord, Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch vom Gesetzgeber vorgesehen. Gern prüfen wir für Sie, ob eine Nebenklage in Ihrem Fall in Betracht kommt. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen und Sie sich entscheiden, als Nebenkläger aufzutreten, so können Sie sich vor und in dem Termin anwaltlich vertreten lassen. Hierbei besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Zudem gibt es gesetzlich geregelte Fälle, in denen der Staat die Kosten trägt, weil eine Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolgt. Darüber hinaus können Sie bereits im Strafverfahren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen geltend machen (sog. Adhäsionsverfahren); auch hiermit haben wir sehr gute Erfahrungen machen können: Wenn Sie bereits im Strafverfahren Ihre Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche einklagen, müssen Sie nicht nachfolgend noch eine zivilrechtliche Klage erheben und weitere Gerichtstermine wahrnehmen.
Wenn Sie eine Nebenklagevertretung wünschen, stehen wir Ihnen vertrauensvoll zur Seite.
Was bedeutet Zeugenbeistand und wann macht er Sinn?
Der sogenannte Zeugenbeistand ist in § 68b der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Durch diese Regelung ist es einem Zeugen erlaubt, während der polizeilichen oder richterlichen Vernehmung durch einen Rechtsanwalt unterstützt zu werden. Bereits vor der eigentlichen Befragung durch die zuständigen Behörden können die Zeugen ihre Sorgen oder Fragen schildern und rechtsanwaltliche Beratung erhalten. Der Zeugenbeistand dient vor allem dazu, dass Sie sich bei der für Sie wahrscheinlich ungewohnten Situation einer Vernehmung sicherer und weniger nervös fühlen.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie als Zeuge schwerwiegenden Interessenkonflikten ausgesetzt sind. Diese können sich beispielsweise daraus ergeben, dass Sie sich durch Ihre Aussage selber strafbar machen würden oder ein Familienmitglied beschuldigen müssten. Hier kann jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht oder ein Aussageverweigerungsrecht helfen, über welches Sie Ihr Beistand aufklärt. Daneben kann es dazu kommen, dass Sie von der Gegenseite bedroht werden oder Ihnen Geld angeboten wird, um falsch oder gar nicht auszusagen. In extremen Fällen wird Ihre Unversehrtheit als Zeuge durch ein Zeugenschutzprogramm gewährleistet. Ihr Rechtsanwalt berät Sie gerne, wann dieses für Sie infrage kommt.
Der Zeugenbeistand hat das Recht in jeglichem Stadium des Strafverfahrens an der Vernehmung des Zeugen teilzunehmen. Zudem stehen ihm alle Rechte zu, die auch der Zeuge hat. Aufgrund dessen kann der Beistand beispielsweise bloßstellende Fragen rügen oder darauf drängen, dass die vernehmende Person klar und verständlich befragt. Ferner ist es ihm möglich, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, um die Privatsphäre des Zeugen zu schützen, wenn sehr private Fragen gestellt werden. Allerdings ist die Frage nach der Möglichkeit der Akteneinsicht für den Zeugenbeistand umstritten. Die Rechtsprechung schließt dies aus, da auch dem Zeugen selber dieses Recht nicht zusteht. Dies bedeutet, dass Ihr Opferanwalt beispielsweise auf Informationen, die für Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht bedeuten würden und die sich nur aus der Akte ergeben, nicht zugreifen kann. Etwas anderes gilt, wenn der Zeuge zugleich Opfer im Strafverfahren ist.
Es gibt sogar Fälle, in denen die Anwesenheit eines Zeugenbeistandes so wichtig ist, dass eine Beiordnung aus dem Gesetz heraus erfolgt: Wenn der Zeuge besonders schutzwürdig erscheint, wird ihm also ein Beistand zur Seite gestellt, obwohl er diesen nicht selbst verpflichtet hat.
Möchten Sie sich aus freien Stücken eines Zeugenbeistandes bedienen, so müssen Sie im Normalfall die Kosten tragen. Unter Umständen übernimmt diese jedoch Ihre Rechtsschutzversicherung. Besprechen Sie alle weiteren kostentechnischen Fragen, etwa ob die Anwaltsgebühren über die Staatskasse abgerechnet werden können, gerne in einem persönlichen Gespräch mit unserer Kanzlei Schulte Holthausen.
Fachanwalt für Strafrecht Schulte Holthausen - Nebenklagevertretung und Zeugenbeistand
Ich weiß aus meiner Erfahrung als Strafrechtler, dass es Mut erfordert, als Opfer einer Straftat vor Gericht aufzutreten. Denn hier sehen Sie den Täter wieder und müssen das Erlebte nochmals detailliert vor fremden Personen schildern. Auch die Rolle eines Zeugen, der nicht Opfer ist, ist unter Umständen nicht so einfach. Vielleicht fehlt Ihnen in der Drucksituation vor Gericht plötzlich die Erinnerung oder Ihre Schilderungen sind vor lauter Aufregung unverständlich. Die Angst und Aufregung vor und während des Strafverfahrens muss Ihnen jedoch nicht unangenehm sein. Vielen Personen ergeht es ähnlich.
Lassen Sie uns daher besprechen, ob es möglich ist, einen Zeugenbeistand zu bestellen bzw. ob eine Nebenklagevertretung sinnvoll ist. Ich berate Sie gerne bei Fragen zum Zeugenschutz, zur Opferhilfe und zum Opferschutz im Raum Salzgitter, Braunschweig, Wolfsburg, Peine oder Wolfenbüttel und stehe Ihnen vor Gericht bei, so dass die schwierige Situation erträglicher und einfacher wird.
Opferhilfe
Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist in der Region zweimal vertreten. Büros finden Sie in Hildesheim und in Braunschweig, die offenen Sprechstunden finden bis auf weiteres telefonisch statt. In Salzgitter befindet sich außerdem eine Außenstelle des weissen Rings, an die Sie sich ebenfalls wenden können.
In der Beratung geben die Opferhelferinnen und Opferhelfer viele wichtige und nützliche Informationen von der Anzeige bis zur Zeugenaussage.
Sie erhalten von den Opferhelferinnen und Opferhelfern außerdem psychosoziale Beratung und Begleitung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.