Presse

Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist eine Prozessmaxime, die besagt, dass eine Gerichtsverhandlung grundsätzlich öffentlich stattzufinden hat; nähere Ausgestaltung hat dieser Grundsatz in § 169 GVG erfahren: § 169 Abs. 1 Satz 1 GVG lautet: „Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich“

In der heutigen Zeit, in der Medien für jedermann, zu jeder Zeit und an jedem Ort verfügbar sind, hat diese Öffentlichkeit der Hauptverhandlung eine gänzlich andere Tragweite. In den Medienberichterstattungen wird vielfach über Strafverfahren berichtet - manchmal mit verheerenden Folgen für den Beschuldigten oder zur erheblichen Unzufriedenheit eines Tatopfers.

Viele Mandanten legen Wert darauf, von einem Rechtsanwalt verteidigt zu werden, der auch schon in „großen“, d.h. medienträchtigen Fällen verteidigt hat. Dieser Umstand sollte zwar nicht überbewertet werden, da auch Fälle, von denen die Presse keine Kenntnis nimmt,
für die Beteiligten wichtig sind und je nach Sach- und Rechtslage eine sehr gute Verteidigung erfordern. Gleichwohl zeugt ein Tätigwerden in medienträchtigen Verfahren von viel Erfahrung des jeweiligen Verteidigers - meist werden hier auch nur Fachanwälte für Strafrecht tätig.

Die Erfahrung im Umgang mit Medien ist tatsächlich eine Thematik, in der ein Strafverteidiger -ebenso wie ein Opferanwalt - geübt sein
sollte, um Nachteile für den Mandanten in der öffentlichen Wahrnehmung möglichst vermeiden zu können. In einzelnen Fällen kann eine öffentliche Hauptverhandlung gänzlich umgangen werden, beispielsweise durch die Hinwirkung auf eine Verfahrenseinstellung oder eine Entscheidung im Strafbefehlsverfahren;
mit dieser Konstellation konnten wir schon in vielen Mandaten erhebliche Unannehmlichkeiten für die Angeklagten vermeiden, die mit öffentlichen Verhandlungen beispielsweise von Sexualdelikten oder Fällen von Kinder- und Jugendpornografie regelmäßig einhergehen – und damit zugleich auch dem Opfer eine oftmals sehr belastende Aussage vor Gericht ersparen. Bei Vorwürfen, die ein hohes Strafmaß nach sich ziehen, wird eine Verhandlung aber unvermeidbar und ist es für den Betroffenen umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner
Seite zu wissen, der über viel Erfahrung verfügt.

Um ein umfassendes Bild von unserer Tätigkeit zu ermöglichen, haben wir uns entschlossen, die folgende
Sammlung an Medienberichten auf unserer Homepage darzustellen. In den betreffenden Verfahren sind wir als Strafverteidiger oder Opferanwalt tätig geworden.

Nach über 14 Hauptverhandlungstagen vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig konnten wir in diesem Großverfahren für unseren Mandanten einen Freispruch erzielen.