Kapitalstrafrecht: Besonders schwere Straftaten mit hoher Strafandrohung

Autorin: Rechtsanwältin Sophie Reiche

Im Kapitalstrafrecht ist der erfahrene und professionelle Strafverteidiger gefragt. Es geht um Delikte, bei denen es zur (zumindest versuchten)Tötung eines Menschen gekommen ist. Die Strafandrohung ist hoch. Nicht selten geraten Verdächtige und Beschuldigte in den Fokus der Öffentlichkeit. Eine herausfordernde Situation auch für den Strafverteidiger, der sich im Angesicht einer oft emotionalen Medienberichterstattung mit einer angemessenen Verteidigungsstrategie auseinandersetzen muss. Viele Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft. In die Verteidigung hinein spielen weitere Aspekte wie psychiatrische und rechtsmedizinische Bezüge. Ebenso kann es in diesem Teil des Strafrechts darum gehen, Opfer und Zeugen juristisch zu begleiten sowie zu schützen. Die Bedeutung des Kapitalstrafrechts zeigt sich nicht zuletzt daran, dass das Gericht dabei als Schwurgericht regelmäßig mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt ist. Diese Entscheidungen mit teilweise lebenslänglichen Strafen machen sich auch Richter nicht leicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kapitalstrafrecht stehen die besonders schweren Straftaten mit den Tötungsdelikten im Fokus.
  • Kapitalverbrechen werden mit besonders hohen Strafen geahndet.
  • Der Verteidiger wird im Kapitalstrafverfahren aufgrund der gesamten Situation und einem verstärkten Druck aus der Öffentlichkeit intensiv gefordert.
  • Wie kaum in einem anderen Teil des Strafrechts kommt es auf eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie an.
  • Aspekte wie Schuldfähigkeit spielen eine besonders große Rolle.
  • Viele Prozesse in diesem Feld sind Gutachterprozesse.

In Kapitalstrafverfahren sind Beschuldigte auf eine erfahrene und hochprofessionelle Strafverteidigung angewiesen. Die spezifischen Umstände dieser Verfahren bedeuten eine hohe Belastung aller Beteiligten. Sie sind zeitintensiv und müssen von der Verteidigung präzise strategisch geführt werden. Der Strafverteidiger muss in diesem Bereich häufig über das Strafrecht hinaus blicken können, weil nicht selten medizinisch-psychiatrische Einflüsse bestehen.

Was versteht man unter Kapitalstrafrecht?

Das Strafrecht selbst kennt die Bezeichnung nicht. Allerdings haben sich Beschreibungen wie "Kapitalverbrechen" eingebürgert. Die Vorsilbe "Kapital" geht auf das lateinische Wort für Kopf "caput" zurück. Kapitalstraftaten sind Delikte, bei denen das Opfer sein Leben verloren hat bzw. die Tat darauf zielte, aber erfolglos blieb. Für den potenziellen Täter geht es in den Kapitalstrafverfahren ebenso sprichwörtlich "um Kopf und Kragen". Zwar werden Kapitalverbrechen in Deutschland nicht mehr mit der Todesstrafe geahndet. Jedoch drohen bei einer Verurteilung schwere Strafen bis zu lebenslanger Haft. Unter dem Gesichtspunkt der besonderen Schwere enden diese Haftstrafen häufig nicht bereits nach den typischen 15 Jahren, sondern bewegen sich in den Maximalbereich von 25 Jahren hinein. Daneben können weitere Maßnahmen zur Anwendung kommen, wie die Sicherungsverwahrung als Maßregel der Sicherung und Besserung.

Welche Delikte gehören zu den Kapitalverbrechen?

Eine abschließende Aufzählung oder eine Definition, welche Straftaten unter die "Kapitalverbrechen" zählen, gibt es nicht. Regelmäßig werden Totschlag und Mord zu den Kapitalverbrechen gezählt. In beiden Fällen wird das Töten eines Menschen unter Strafe gestellt. Es kann eine lebenslange oder 15-jährige Freiheitsstrafe verhängt werden. §§ 211 und 212 StGB - Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch - sind nicht die einzigen Regelungen, die den Tod des Opfers als möglichen Taterfolge im Blick haben. Deshalb gehören zu den Kapitalverbrechen auch Körperverletzung und Raub mit Todesfolge.

Delikte gegen das Leben

§ 211 und 212 StGB stehen im Fokus der Kapitalverbrechen. Sogar der Volksmund kennt sie als Mord und Totschlag. Allerdings ist der Abschnitt Delikte gegen das Leben im Strafgesetzbuch wesentlich größer. Er erstreckt sich bis zum § 222 StGB. Tötungsdelikte im engeren Sinne umfassen Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, fahrlässige Tötung und darüber hinaus auch Völkermord. § 227 StGB regelt die Körperverletzung mit Todesfolge, § 251 StGB den Raub mit Todesfolge.

Unterschied zwischen Mord und Totschlag

In beiden Fällen wird das Töten eines Menschen unter Strafe gestellt. Es drohen eine lebenslange oder 15-jährige Freiheitsstrafe als Sanktion. Im Unterschied zum Totschlag müssen beim Mord weitere Voraussetzungen gegeben sein, die als Mordmerkmale bezeichnet werden. Die Tötung einer Person erfolgt dabei aufgrund von Habgier, sexuellen Motiven oder aus niederen Beweggründen heraus. Auch die Nutzung von gemeingefährlichen Mitteln kann zu einer Verurteilung wegen Mordes führen.

Spezielle Fragen zu Kapitalverbrechen

Kapitalverbrechen sind komplexe strafrechtliche Delikte. Die Frage der Schuld spielt eine besonders wichtige Rolle. Ebenso müssen Tatumstände und Tathergang besonders sorgfältig ermittelt werden. Sie können neben den inneren Motiven des Täters den Unterschied zwischen Mord und Totschlag begründen. Auch deshalb kommen viele Kapitalstrafverfahren nicht ohne gutachterliche Bewertungen in verschiedenen Bereichen aus. Dabei wird häufig nicht nur der Beschuldigte in seiner psychischen Struktur bewertet, sondern auch Beweismittel und Wahrscheinlichkeiten beim Tathergang.

Der Strafverteidiger muss sich deshalb mit der Arbeit in Gutachterprozessen auskennen. Ebenso ist es von großer Relevanz, dass der Verteidiger ein Vertrauensverhältnis zum Beschuldigten aufbauen kann. Diese Vertrauensbasis ist noch wichtiger als in anderen Strafverfahren. Bedeutsam ist, dass bei Tötungsdelikten in Fragen der Verjährung und anderen Bereichen besondere Regelungen oder Maßstäbe gelten.

Wann verjähren Tötungsdelikte?

Viele strafrechtliche Laien wissen, dass Mord als einziger Straftatbestand nicht verjährt. Das bedeutet, unabhängig von der Zeit zwischen Tatbegehung und Aufdeckung der Tat, bleibt eine Verfolgung des Täters jederzeit möglich.

Aus dieser verjährungsrechtlichen Behandlung des Mordes können komplexere juristische Fragen folgen. Während der Mord nicht verjährt, verjährt Totschlag regelmäßig in 20 Jahren. Auch die Körperverletzung mit Todesfolge verjährt nach 20 Jahren. An dieser Stelle zeigt sich, wie relevant die Ermittlung des spezifischen Tatvorwurfs bei Kapitalverbrechen ist: Geht es um eine Tat, die 24 Jahre zurückliegt, könnte der Mord verfolgt werden, der Totschlag hingegen wäre verjährt.

Untersuchungshaft und Kapitalverbrechen

Oft droht bei Kapitalverbrechen eine Untersuchungshaft, da die Gefahr einer Flucht oder der Zeugenbeeinflussung zu groß ist.

In Kapitalstrafverfahren wird es besonders häufig zur Annahme eines Haftgrundes für Untersuchungshaft kommen. Bei der hohen Strafandrohung lässt sich leichter annehmen, dass sich ein Beschuldigter der Strafverfolgung durch Flucht entziehen könnte. Auch die Neigung, Zeugen zu beeinflussen oder Beweismittel verschwinden zu lassen, könnte größer sein als bei anderen Delikten. Hier kommt ebenso die Annahme der Verdunkelungsgefahr in Betracht. Häufig wird zudem § 112 Abs. 3 StPO einschlägig sein.

Für jeden Beschuldigten ist die Verhängung von Untersuchungshaft eine große Belastung. Sie stellt einen folgenreichen Eingriff in den Alltag der Menschen dar. Deshalb wird ein Strafverteidiger stets versuchen, möglicherweise gegen Auflagen eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zu erreichen. Das kann bei Kapitalstrafverfahren besonders schwierig werden. Hier besteht ein großes Spannungsverhältnis zwischen möglicherweise existenzvernichtenden Folgen einer Untersuchungshaft und dem Interesse an der Strafverfolgung. Stellt sich am Ende die Unschuld des Beschuldigten heraus, lassen sich in den öffentlichkeitswirksamen Kapitalverbrechen nicht immer alle Folgen für die Betroffenen ausgleichen. Eine weitere große Herausforderung für den Strafverteidiger in Kapitalstrafsachen, möglichst frühzeitig diese potenziellen Folgen zu mindern.

Die Strafverteidigung und Verteidigerstrategie bei besonders schweren Straftaten

Eine durchdachte und systematische Verteidigungsstrategie ist bei Kapitalverbrechen unabdingbar. Hier haben besonders erfahrene und gewandte Strafverteidiger ihren Platz. Die Prozesse bei Kapitalverbrechen müssen sorgfältigst vorbereitet werden. Es handelt sich um langandauernde Verfahren, die sich über viele Prozesstage erstrecken. In Kapitalverbrechen kommt kein Schwurgericht mit einem oder zwei Tagen Prozessdauer aus.

Es stehen physische und psychische Belastungen für alle Beteiligten im Raum, die ein Strafverteidiger aushalten können muss. Ebenso gerät der Verteidiger im Zuge von Kapitalverbrechen neben dem Beschuldigten in den Fokus der Öffentlichkeit.

Der Strafverteidiger im Zeugen- und Opferschutz

Strafverteidiger haben wichtige Aufgaben bei der Vertretung und Begleitung von Opfern und Zeugen. Hier ist etwa der einfühlsame und kompetente Nebenklagevertreter gefragt.

Bei Kapitalverbrechen sind die Belastungen auch für Zeugen erheblich. Nicht zuletzt im organisierten Verbrechen kann es zu Versuchen kommen, Zeugen zu beeinflussen und einzuschüchtern. Hier nimmt ein Strafverteidiger eine wichtige Aufgabe als Organ der Rechtspflege wahr, indem er Betroffenen in dieser schwierigen Situation zur Seite steht. Zeugen haben es besonders in Kapitalstrafverfahren nicht einfach. Ein hinzugezogener Strafverteidiger kann dafür versorgen, dass die Zeugenrechte gewahrt werden und ebenso psychologische Unterstützung leisten.

Fazit
Bei Kapitalstrafverfahren ist der exzellente Strafverteidiger ein Muss

Sehen Sie sich mit dem strafrechtlichen Vorwurf eines Kapitalverbrechens konfrontiert, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit einem erfahrenen Strafverteidiger in Verbindung. Es geht hier in jedem Verfahrensabschnitt darum, Ihre Rechte zu wahren. Scheuen Sie sich in dieser Situation nicht, die Qualifikation des Strafverteidigers zu hinterfragen. Der Erfolg der Verteidigung hängt nicht zuletzt von der Kompetenz des Verteidigers ab.

In Kapitalstrafsachen ist regelmäßig auch die Stellung eines Pflichtverteidigers möglich. Wir können auf unsere große Erfahrung in Kapitalstrafverfahren verweisen. Lassen Sie sich so schnell wie möglich in einem ersten Termin - gern auch telefonisch - zur Übernahme eines Mandates durch uns beraten. Unsere Kanzlei ist an den Standorten Salzgitter und Braunschweig vertreten. Wir werden aber bundesweit tätig.

Kanzlei Schulte Holthausen - Rechtsanwalt und Experte für Kapitalstrafrecht

Wenn man Ihnen ein Kapitalverbrechen (bsw. Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge oder auch fahrlässige Tötung) vorwirft, so sollten Sie sich schnellstmöglich mit einem guten Strafverteidiger in Verbindung setzen, um Ihre Rechte in jedem Verfahrensabschnitt zu wahren. Sie sollten hierbei keine Anstrengungen scheuen sich zu vergewissern, dass Ihr Rechtsanwalt über hervorragende Qualifikationen verfügt. Regelmäßig wird bei Kapitalverbrechern eine Pflichtverteidigerbestellung möglich sein; oftmals wird in der Praxis zusätzlich zu den Pflichtverteidigergebühren eine zusätzliche Vergütung für den Strafverteidiger vereinbart. Wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei Schulte-Holthausen in Braunschweig und Salzgitter für weitere Informationen hinsichtlich etwaiger Verteidigungsmöglichkeiten und hinsichtlich der Kosten der Verteidigung.

Autorin: Rechtsanwältin Sophie Reiche

Die Verfasserin arbeitet als angestellte Rechtsanwältin bei der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen, die in Niedersachsen spezialisiert auf den Rechtsgebieten des Strafrechts und des Ausländerrechts arbeitet. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei kann hierbei aus den Erfahrungswerten von mehreren 1000 gerichtlichen Verfahren im Strafrecht und im Ausländerrecht schöpfen und verfügt überregional über einen hervorragenden Ruf.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

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