Ihr Rechtsanwalt für Autokauf in Braunschweig und Salzgitter
Ein Ölleck, der Motor ruckelt, der fünfte Gang springt immer raus - Die Liste an Problemen, die bei einem Fahrzeug nach dem Kauf auftreten können, ist lang und ließe sich endlos weiterführen. Aus diesem Grund - und natürlich nicht nur für den Kauf eines Autos - hat der Gesetzgeber Normen erschaffen, die es dem Käufer beispielsweise ermöglichen, ein neues Produkt ohne Fehler zu bekommen oder eine Kaufpreisminderung zu erhalten. Unter gewissen Umständen ist zudem der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.
Gibt es eine Frist für den Rücktritt vom Kaufvertrag?
Der Rücktritt muss innerhalb von zwei Jahren nach der Übergabe des Fahrzeugs gegenüber dem Verkäufer erklärt werden, da die Mängelansprüche danach außer im Falle der arglistigen Täuschung verjähren. Bedenken Sie zudem, dass während der ersten sechs Monate nach Übergabe des Fahrzeugs der Händler beweisen muss, dass der Mangel erst später entstanden ist. Diese Beweislastumkehr für Verbraucher hilft Ihnen bei der schwierigen Beweisführung, so dass Sie den Mangel möglichst schnell anzeigen sollten.
Kann ich nach einer Anzahlung noch zurücktreten?
Wenn durch die Anzahlung der Kaufvertrag rechtsverbindlich geschlossen werden sollte, kommt ein Rücktritt nur noch unter den oben genannten Voraussetzungen in Betracht.
Was ist eine Nutzungsentschädigung?
War der Rücktritt erfolgreich, müssen die zuvor ausgetauschten Sachen zurückgewährt werden. Dies bedeutet, dass Sie das Fahrzeug an den Verkäufer aushändigen müssen. Der Verkäufer muss Ihnen dafür den Kaufpreis zurückzahlen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sie das Fahrzeug nach dem Verkauf bereits genutzt haben. Für diese Nutzung wird der sogenannte Nutzungsersatz vom Kaufpreis abgezogen.
Besteht zudem ein Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht wurde eingeführt, um einen Verbraucher in ganz bestimmten Situation zu schützen, indem er das gekaufte Produkt innerhalb einer Frist ohne großen Aufwand wieder zurückgeben kann. Diese besonderen Situationen sind etwa gegeben, wenn der Käufer den Artikel vor dem Kauf nicht richtig überprüfen kann und daher nicht genau weiß, ob er wirklich seinen Vorstellungen entspricht. Dies ist beispielsweise beim Onlinekauf der Fall. Bei solchen und anderen sogenannten Fernabsatzgeschäften besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Haben Sie also einen PKW über eine Onlineplattform bestellt, so können Sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
Ein solches Recht kommt auch bei Vertragsschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen, wenn also beispielsweise ein Autohändler unangekündigt zu Ihnen nach Hause kommen würde, um Ihnen ein Auto zu verkaufen, in Betracht. Allerdings sind solche Verkaufsstrategien eher selten. Häufiger wird jedoch das Auto mithilfe eines Darlehens abbezahlt. Ein sogenanntes Verbraucherdarlehen kann ebenfalls innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Der hiermit verbundene Kaufvertrag wird damit ebenfalls aus der Welt geschafft.
Kanzlei Schulte-Holthausen - Rechtliche Hilfe beim Rücktritt vom Kaufvertrag
Im Falle eines Rücktritts müssen also zahlreiche Voraussetzungen vorliegen. Für Laien sind die Vorschriften des BGB hierzu, weil verstreut über viele Paragraphen, nicht einfach zu verstehen. Da es beim Autokauf um nicht geringe Summen geht, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, der alle Vorschriften zum Rücktritt überblicken und gegebenenfalls weitere Ansprüche heranziehen kann. Unter Umständen hilft ihnen bereits die Anfechtung des Kaufvertrages weiter, die ohne vorherige Fristsetzung erfolgen darf. Ein Anfechtungsrecht kann etwa dann bestehen, wenn Sie sich bei Vertragsschluss über eine wichtige Eigenschaft des Fahrzeugs geirrt haben oder wenn der Verkäufer einen Mangel absichtlich verschwiegen hat.
Wenn Sie also kürzlich ein Auto gekauft haben, mit diesem PKW jedoch nicht zufrieden sind, so lassen Sie sich gerne von unserer Kanzlei Schulte-Holthausen in Braunschweig oder Salzgitter beraten. Wir erklären Ihnen gerne, welche Ansprüche bestehen und ob es sinnvoll wäre, diese einzuklagen. Wir würden uns freuen, Sie demnächst begrüßen zu dürfen.